Prof. Schwab: „Die RKI-Files werden auch das Versagen der Konzernmedien offenlegen“
Quelle: The Epoch Times, Deutschland, Alexander Wallasch, 29. März 2024
Prof. Martin Schwab zu den RKI-Files: „Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja diese Narrative mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.“
Professor Dr. Martin Schwab arbeitet an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld.Foto: Stephan Kröker / Epoch Times
Dem vergleichsweise kleinen alternativen Medium „Mulitpolar“, das sich insbesondere in der Corona-Maßnahmenkritik einen Namen gemacht hatte, ist es gelungen, umfangreiche Gesprächsprotokolle freizuklagen, die jetzt unter dem Namen „RKI-Files“ auch bei vielen Altmedien zum medialen Ereignis geworden sind.
Epoch Times spricht mit dem Experten Prof. Martin Schwab über den Erfolg von „Multipolar“, über die RKI-Files und ihre Bedeutung. Prof. Schwab war von 2010 bis 2013 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Seit Oktober 2015 lehrt er an der Universität Bielefeld, an der er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht innehat.
Um was geht es bei den freigeklagten Dokumenten aus dem Robert Koch-Institut (RKI)?
Es geht darum, dass die Dokumentation interner Beratungen beim Robert Koch-Institut offensichtlich unter Verschluss gehalten werden sollte. Jetzt aber ist es dem Onlinemagazin „Multipolar“ gelungen, das RKI dazu zu zwingen, zumindest Teile dieser Protokolle offenzulegen. Teile deshalb, weil erhebliche Passagen geschwärzt worden sind. Es ist aktuell eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig mit dem Ziel, dass das RKI dazu verurteilt wird, die gesamten Protokolle gänzlich ungeschwärzt herauszugeben.
Was glauben Sie, warum hat die Regierung hier nicht einfach festgelegt: Wir halten das 125 Jahre unter Verschluss, dann dürfen unsere Nachfahren mal gucken, was da los war?
In den USA sollten diese Dokumente, die bei den Behörden lagerten, innerhalb der kommenden 75 Jahre sukzessive öffentlich gemacht werden. Die Zulassungsbehörde (Food and Drug Administration – FDA) hatte argumentiert, sie könne nur 500 Seiten pro Monat prüfen und freigeben. Das hätte bei der Menge an Dokumenten bedeutet, dass es 75 Jahre gedauert hätte, bis alle Dokumente freigegeben sind. Ein Bundesrichter in Texas hat der FDA dann aber in den Hintern getreten und sie dazu verdonnert, 55.000 Seiten pro Monat freizugeben – mit der interessanten Begründung, in einer schnellen Veröffentlichung der Pfizer-Files liege eine Chance, Impfgegner von der Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-Impfstoffe zu überzeugen.
Rechtsgrundlage in den USA war der Freedom of Information Act (FOIA). In Deutschland gibt es ein entsprechendes Gesetz, nämlich das Informationsfreiheitsgesetz. Danach müssen Behörden Informationen, die sie haben, grundsätzlich für jeden zugänglich machen, der einen entsprechenden Antrag stellt. Sie müssen die Informationen nicht selbst generieren, aber sie müssen Zugang zu bereits vorhandenen Informationen gewähren. Und zu diesen bereits vorhandenen Informationen gehören dann eben auch Protokolle der hier in Rede stehenden Art.
Hätte man sich da nicht rausreden können – Sicherheit des Staates in Gefahr und solche Dinge –, um diese Protokolle unter Verschluss zu halten?
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt es, dass bestimmte Informationen unter Verschluss gehalten werden, wenn öffentliche Belange oder Persönlichkeitsrechte Dritter dies erfordern. Und es ist ja ganz spannend, dass die Kanzlei, die das RKI vertritt (genau genommen vertritt sie die Bundesrepublik Deutschland – das RKI ist ja kein selbstständiger Rechtsträger), einen Schriftsatz von 1.056 Seiten vorgelegt hat, um zu begründen, warum die Passagen, die geschwärzt sind, angeblich unbedingt zum Wohle des Staates geschwärzt bleiben müssen.
Das haben wir übrigens auch in anderen Bereichen. Kürzlich hat ein Abgeordneter eine parlamentarische Anfrage gestellt, woraus „CORRECTIV“ die Quellen hat, auf die sie sich berufen, was die angeblichen Wannsee-Konferenz-2.0-Pläne anbelangt. Die Antwort aus dem Innenministerium lautete: Das können wir nicht offenlegen, sonst geben wir Einblick in die Ermittlungsmethoden des Verfassungsschutzes. Was ja im Prinzip das Eingeständnis impliziert, dass „CORRECTIV“ offensichtlich mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet. An dieser Stelle hat sich aus der Nichtantwort im Zweifel schon die Antwort ergeben.
Es soll um aufgezeichnete Gespräche einer Koordinierungsstelle im RKI gehen, die immer wieder gemeinsam konferiert haben. Kann man sagen, dass es im Kern darum geht, dass hier politische Entscheidungen behauptet wurden, die angeblich auf wissenschaftlicher Beratung basieren sollten, von denen die RKI-Files jetzt aber erzählen, dass diese Beratungen so nicht stattgefunden haben? Ist das der Kerngedanke?
Der Kerngedanke ist der, dass uns die ganze Pandemie-Erzählung als Produkt einer wissenschaftlichen Bewertung verkauft worden ist. Und diese wissenschaftliche Bewertung wurde als so zwingend dargestellt, dass jeder, der es wagte, Zweifel anzumelden, sofort an den Pranger gestellt wurde: als Corona-Leugner, als Verschwörungstheoretiker, als Covidiot, als jemand, der sich den angeblich zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnissen verschloss. Das war das Narrativ, das damals gestrickt wurde.
Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja dieses Narrativ mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.
Es wird hier behauptet, es sei die Geheimhaltung zum Wohle des Staates geboten. In Wirklichkeit geht es darum, die Regierung davor zu schützen, dass die Menschheit erfährt, von der Bundesregierung, von den Landesregierungen und vom RKI belogen worden zu sein. Gerade deswegen gibt es aber das Informationsfreiheitsgesetz: Dieses Gesetz existiert, damit die Menschen die Chance haben, den Behörden auf die Finger zu gucken, ob sie lügen.
Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in einem Gerichtsverfahren, bei dem es mit rechten Dingen zugeht, die Berufung des RKI auf die Geheimhaltungsklauseln im Informationsfreiheitsgesetz in irgendeiner Weise Erfolg hat.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ich wäre Richter, ich hätte bislang der Pandemie-Erzählung Glauben geschenkt und die Corona-Maßnahmen für rechtlich vertretbar gehalten, und ich sähe jetzt aber: Da hat es eine politische Anweisung gegeben. Die Corona-Maßnahmen waren gar nicht wissenschaftsbasiert. Die infektionsepidemiologische Begründung der Maßnahmen hatte niemals auch nur einen Hauch von Substanz. Dann würde ich schon stutzig, um nicht zu sagen grantig.
Und wenn ich dann zeitgleich erführe, dass Heinz Bude, einer der Mitverfasser des berühmt-berüchtigten Panikpapiers, offen ausplaudert, man habe etwas gesucht, was so aussieht wie Wissenschaft, und habe daher den R-Wert und „flatten the curve“ erfunden, und das habe man gar nicht von einem Wissenschaftler, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten aus den USA, dann würde ich denken: „So, liebes RKI, jetzt möchte ich die ganze Wahrheit über den Lockdown wissen. Wir, die Richterschaft, haben euch mit unserer Rechtsprechungspraxis den Rücken gestärkt. Jetzt merken wir, dass wir belogen worden sind. Jetzt Hosen runter, aber sofort!“ Das wäre meine Reaktion als Richter.
Jetzt ist ja recht haben das Eine und recht bekommen das Andere. Die Menschen sind aber schon wieder verunsichert, weil Gesundheitsminister Lauterbach im Zusammenhang mit den RKI-Files gerade angedeutet hat, dass es sich hier um russische Propaganda handeln könnte …
Das ist ein Rückzugsgefecht. Wenn das Robert Koch-Institut bestimmte Beratungen geführt hat mit bestimmten Ergebnissen und bestimmten Argumenten oder auch Nichtargumenten oder Scheinargumenten, dann ist das passiert. Und dann hat es mit russischer Propaganda nichts zu tun. Dann ist das ein Ablenkungsmanöver.
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Warum hat sich die Regierung nicht an die wissenschaftlichen Empfehlungen gehalten beziehungsweise erst gar keinen wissenschaftlichen Diskurs aufkommen lassen?
Seit dem ersten Lockdown haben wir in den Konzernmedien nichts anderes gehört als Propaganda. Und zwar Propaganda in der Definition, wie wir sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung lesen. Propaganda als eine Botschaft, die dem Adressaten das Denken abnimmt, die dem rationalen Diskurs gezielt ausweicht, stattdessen an Emotionen wie etwa Angst und Schuldgefühle appelliert und dem Adressaten suggeriert, mit der übernommenen Meinung richtig zu liegen.
Und dazu hat man die Botschaften wiederholt, wiederholt, wiederholt und nochmals wiederholt. Zugleich hat man die Menschen verwirrt. So jemand wie Herr Lauterbach ist für Propaganda der ideale Akteur, weil er sich ständig widerspricht. Je mehr man die Leute mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert, desto mehr sind sie verwirrt, desto mehr suchen sie nach Orientierung. Und wenn die Propaganda dann erklärt „ihr seid ‚AHA-Held*innen‘, wenn ihr das alles befolgt“ (so stand es ja im Winter 2020/2021 überall auf den Plakaten), stiftet sie diese (scheinbare) Orientierung und dringt zu den Menschen durch. Es ist ja geradezu frappierend, wie viele Menschen darauf hereingefallen sind. Warum also nach wissenschaftlicher Evidenz suchen, wenn man den Gehorsam der Menschen mithilfe von Propaganda einwerben kann?
Wie konnte sich die Idee zum Beispiel der R-Zahl so lange halten?
Dass Spannende ist, dass der R-Wert beim RKI bis heute als Messgröße für den infektionsepidemiologischen Erfolg der Corona-Maßnahmen verkauft wird – nämlich in der sogenannten „Stoppt-COVID-Studie“ des RKI, die im Sommer 2023 vorgestellt wurde (genau genommen wurde ein Arbeitsbericht vorgestellt; die Originalstudie hält Herr Lauterbach bis heute unter Verschluss).
Und das auch noch mit völlig widersprüchlichem Ergebnis. Da heißt es, der R-Wert habe sich vermindert, bevor die Maßnahmen überhaupt in Kraft getreten sein. Daraus wird geschlossen, die Maßnahmen hätten gewirkt, bevor sie überhaupt in Kraft getreten seien. Das ist natürlich eine bloße Behauptung und setzt voraus, was es eigentlich zu beweisen gilt. Die Stoppt-COVID-Studie (beziehungsweise das, was wir aus dem veröffentlichten Arbeitsbericht über sie wissen) hat methodische Mängel, die so schwer wiegen, dass man sie normalerweise nicht einmal einem Studenten durchgehen lassen würde.
Jetzt erweckt das Papier den Eindruck, dass Deutschland da isoliert Corona-Maßnahmen und Entscheidung getroffen hätte. Woher kommt überhaupt die Annahme, dass wir irgendeine Maßnahme unabgestimmt national hätten entscheiden können?
Ich meine mich erinnern zu können, dass in den RKI-Files steht, man habe darüber beraten, dass ein weltweiter Lockdown wahrscheinlich nicht machbar sei. Allein die Tatsache, dass man beim RKI überhaupt eine solche Überlegung anstellt, deutet darauf hin, dass Deutschland in dem weltweiten Lockdown-Orchester eine zentrale Rolle zugewiesen wurde.
Das heißt aber auch gleichzeitig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen müssen, ob hier Deutschland überhaupt isoliert entschieden oder ob es nicht vielmehr eine globale politische Aktion gegeben hat. Angeleitet durch die WHO. Das wird eine weitergehende Analyse der Files womöglich ergründen.
Was sagt das über die deutschen Medien? Dass ein vergleichsweise kleines Medium wie „Multipolar“ diese Papiere freiklagt und nicht eines der großen Leitmedien oder die Öffentlich-Rechtlichen?
Die RKI-Files werden auch das Versagen der Konzernmedien offenlegen. Ich habe dazu gestern einen „t-online“-Beitrag gelesen, da hieß es, „Multipolar“, das sei ein Magazin, das ist rechts, und das Magazin sei in der Corona-Leugner- und Impfgegner-Szene beliebt.
Da geht gleich wieder die Diffamierungskeule los. Anstatt dass die Journalisten der Konzernmedien endlich ihren Job machen, die Wahrheit über den Lockdown aufzuklären, wird jetzt noch versucht, „Multipolar“ zu diskreditieren. Das kann nur den Hintergrund haben, dass die Konzernmedien sich eingestehen müssen, in der Corona-Krise auf der ganzen Linie versagt zu haben.
Welche Bedeutung messen Sie dieser Veröffentlichung mit Blick auf die Zukunft bei? Also was glauben Sie, was da passieren wird, wenn etwas passiert?
Ich sehe durchaus eine Chance, eine Trendwende in der Rechtsprechung einzuleiten – wenn man es nämlich mit Blick auf die RKI-Files schafft, die Wiederaufnahme von Straf- und Bußgeldverfahren wegen Corona-Verstößen zu erzwingen. Solche Wiederaufnahmeverfahren würde man mit den RKI-Files als neues Beweismittel begründen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Man würde argumentieren, dass auf der Grundlage der RKI-Files die Pandemie-Erzählung niemals irgendeine wissenschaftliche Grundlage hatte, deswegen auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen verfassungswidrig und nichtig waren, und dass die Gerichte das gewiss auch so gesehen hätten, wenn ihnen damals schon die RKI Files bekannt gewesen wären.
Denn jeglicher Beurteilungsspielraum der Exekutive wird infrage gestellt, wo gelogen wird, wo offensichtlich nicht wissenschaftsbasiert entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Kalkar-Beschluss (vom 8. August 1978 – 2 BvL 8/77) ausgeführt, dass der Staat sich dort, wo es auf wissenschaftliche Erkenntnis ankommt, am Erkenntnisfortschritt zu orientieren hat. Wenn sich der Erkenntnisstand ändert, müssen Legislative und Exekutive ihre Entscheidungen überprüfen. Dasselbe hat das Bundesverfassungsgericht für den Bereich des Infektionsschutzes in der Entscheidung „Bundesnotbremse I“ (vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21) ausgeführt.
Das bedeutet: Pseudowissenschaftlichkeit oder gar politisches Hineinregieren in den Wissenschaftsprozess sind beim Atomrecht, beim Seuchenschutz und überhaupt überall dort, wo es um Wissenschaft und Technik geht, schlicht und ergreifend rechtlich untersagt. Lügen sind niemals eine taugliche Grundlage verfassungskonformer politischer Entscheidungen.
Wenn jetzt den Gerichten flächendeckend gesagt wird: Liebe Richterin, liebe Richter, auch Sie sind hier hinter’s Licht geführt worden, und wir bitten Sie höflich, dieses Verfahren nochmal aufzunehmen vor dem Hintergrund der jetzt neu gefassten Erkenntnislage, dann sehe ich die Chance einer Trendwende.
Wir müssen der Richterschaft begreiflich machen: Auch sie hat man verschaukelt. Wir müssen der Richterschaft die Chance geben, die gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Gerichte sich der Vorstellung öffnen, dass nichts von dem, was hier verlautbart wurde, irgendeine wissenschaftliche Grundlage hatte, kann die Konsequenz nur lauten, sämtliche Corona-Gesetze und -Verordnungen für nichtig zu erklären und bereits verhängte Strafen und Bußgelder zu revidieren, soweit es das Prozessrecht zulässt.
Es braucht also couragierte und mutige Juristen auf beiden Seiten …
Die braucht es in der Tat. Die kleine Schar an Juristen, die momentan wirklich aktiv versucht, vor Gericht etwas zu bewegen, benötigt dringend Verstärkung. Und ich würde mir wünschen, dass die RKI-Files den einen oder anderen Anwalt, der sich bis jetzt bedeckt gehalten hat, vielleicht auch aus Angst, Mandate aus Kreisen der Maßnahmenbefürworter zu verlieren, jetzt doch einmal den Mut fasst, entsprechende Mandate von Maßnahmenkritikern zu betreuen. Auch wenn das einen gewissen medizinischen Einarbeitungsaufwand erfordert. Aber selbst dieser Aufwand hat sich durch die RKI-Files merklich reduziert.
Es sagt ja schon ein bisschen was aus, dass ich mich als Hochschullehrer dort, wo es das Gesetz es erlaubt (nämlich in Straf- und Bußgeldsachen, § 138 Abs. 1 StPO, und in Verwaltungsstreitverfahren, § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO), wie ein Anwalt in den Gerichtssaal stelle. Das hat schlicht und einfach auch den Hintergrund, dass die Zahl der Anwälte zu gering ist. Wir haben ca. 150.000 Anwälte in der gesamten Republik, aber nur ein ganz kleines Häuflein, das sich hier wirklich diesen mittlerweile offensichtlich gewordenen Lügen entgegenstellt.
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