Der Prozess gegen Prof. Sucharit Bhakdi: Wer versucht, die führende wissenschaftliche Stimme zum Schweigen zu bringen, die uns vor der mRNA-Technologie warnt?
Am Dienstag, den 23. Mai, betrat Richter Malte Grundmann gegen 5.45 Uhr den Gerichtssaal des Amtsgerichts Plön, um sein Urteil im Fall von Prof. Sucharit Bhakdi zu verkünden. Nach neun Stunden Verhandlung, Zeugenaussagen und Schlussplädoyers standen alle Anwesenden auf der Tribüne auf und warteten gespannt auf das Ergebnis, das dem Gericht verlesen wurde.
Nicht schuldig.
Im Nu brach die Menge der Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude in Jubel und Applaus aus. Im Gerichtssaal umarmten sich Prof. Bhakdis Familie und Freunde erleichtert, die Presse machte sich eilig Notizen, der Rechtsbeistand blieb aufmerksam, und die ganze Aufmerksamkeit galt Prof. Sucharit Bhakdi.
Ein fast zwei Jahre dauernder Prozess war zu Ende gegangen – so dachte man zumindest.
Die Vorgeschichte
Am 1. Mai 2022 erhob die Kieler Staatsanwältin und neue Beauftragte für die Bekämpfung des Antisemitismus in Schleswig-Holstein, Silke Füssinger, Anklage gegen den Angeklagten Prof. Sucharit Bhakdi in zwei Punkten.
- zum Hass gegen eine Religionsgemeinschaft aufgestachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass er diese Religionsgemeinschaft beleidigt und böswillig verunglimpft und dabei in einer Weise gehandelt hat, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, und
- eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Tat der in § 6 Abs. 1 des Internationalen Strafgesetzbuches beschriebenen Art in einer Weise öffentlich verharmlost zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die beiden Anklagen beziehen sich auf öffentliche Äußerungen von Prof. Bhakdi, in denen er das COVID-19-Impfprogramm mit dem Deutschland der 1940er Jahre verglich. Prof. Bhakdi hat sich von Anfang an gegen dieses Impfprogramm ausgesprochen.
In einem offenen Brief an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), der von mehr als 100 weiteren Ärzten und Wissenschaftlern mitunterzeichnet wurde, forderte Prof. Bhakdi die Agentur auf, die Zulassung der Gen-Impfstoffe zu widerrufen. Er warnte die Öffentlichkeit immer wieder vor den Gefahren dieser Impfstoffe.
Seine Vorhersage, dass die Impfstoffe autoimmunähnliche Entzündungen und Gefäßschäden im ganzen Körper auslösen würden, die zu schweren Verletzungen und zum Tod führen, wurde inzwischen durch die Arbeit von Pathologen wie Prof. Arne Burkhardt und Dr. Michael Mörz bestätigt.
Während Prof. Bhakdi in den vergangenen Jahren von hochrangigen Regierungsvertretern um Rat gefragt worden war, erwies sich seine Kritik an den COVID-19-Impfstoffen bei den Behörden und den Mainstream-Medien als unpopulär. Die beiden gegen Prof. Bhakdi erhobenen Anklagen sind in diesem Zusammenhang zu verstehen. Sie gehen auf Äußerungen zurück, die bei zwei verschiedenen Gelegenheiten gemacht wurden.
Die erste Anklage wegen „Aufwiegelung“ bezieht sich auf Äußerungen in einem Interview mit dem Titel „Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi.“ Das Interview wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt im April 2021 gefilmt und im darauffolgenden Monat in Auszügen und Anfang Juli 2021 in voller Länge veröffentlicht. Während des Interviews kann man Prof. Bhakdi Folgendes sagen hören:
“schneller als der Blitz“ auch um die Deutschen geschehen sein könnte. Eine Flucht aus dem Land sei dann nicht mehr möglich, so wie auch in Israel keine Flucht mehr möglich sei, da die Grenzen „zu“ seien. Der Angeschuldigte führte weiter aus, däss er mal von einem Amerikaner gefragt worden sei, was er zu Israel zu sagen habe, woraufhin er gesagt habe, dass er das Volk der Israelis mehr bewundert habe als irgendein andares Volk auf der Welt. Er sei ein Judenbewunderer gewesen. Die größten Geister seien Juden gewesen. Er sei jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Im weiteren Verlauf äußerte der Angeschuldigte sich im Einzelnen wie folgt:
„Ich habe sie verehrt. Und jetzt machen sie das. Die, das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war und haben ihr Land gefunden. Haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. So unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt, das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt. Und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt „living hell”, die lebende Hölle. Und ich habe den Amerikanern gesagt, und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein und ich sag Euch jetzt, Euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn Ihr nicht bald aufsteht.“
Der zweite Vorwurf der „Verharmlosung des Holocausts“ bezieht sich auf Äußerungen während einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung in Kiel, Deutschland, am 24. September 2021. Während dieser Rede war Prof. Bhakdi mit folgenden Worten zu hören:
„Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung“
Laut der Anklageschrift beträgt die Höchststrafe im Falle eines Schuldspruchs zwei Jahre Gefängnis und/oder eine Geldstrafe.
Im Oktober 2022 wurde eine Anhörung für den 24. März 2023 angesetzt. Aufgrund eines Gerichtsfehlers wurde die Anhörung jedoch auf Dienstag, den 23. Mai 2023, um 9 Uhr im Amtsgericht Plön verschoben.
Öffentliche Unterstützung
Kurz vor Beginn der Verhandlung, gegen 8:45 Uhr am Dienstag, den 23. Mai, trafen Prof. Bhakdi und seine Frau Dr. Karina Reiss im Plöner Amtsgericht ein. Die beiden wurden von besorgten Bürgern, die aus dem ganzen Land angereist waren, um der eintägigen Anhörung beizuwohnen, begeistert empfangen.
Vor dem Gerichtsgebäude waren Unterstützer zu sehen, die Schilder mit der Aufschrift „Ich stehe zu Sucharit“ und „Sucharit, unser Freund, unser Glück, wir stehen an Deiner Seite“ in der Hand hielten Viele der Anwesenden erklärten, dass Prof. Bhakdi „ein Opfer“ gebracht habe und dass er, indem er sein wissenschaftliches Wissen mit der Öffentlichkeit teilte, „mein Leben gerettet“ habe Mehrere Unterstützer zitierten Prof. Bhakdis Buch, das er zusammen mit seiner Frau, Dr. Reiss, verfasst hat, mit dem Titel „Corona: Falscher Alarm?“
Gerichtsverfahren
Die Gerichtsverhandlung begann um 9 Uhr morgens, und an diesem Morgen bildeten sich stundenlange Schlangen vor der Tür des Gerichtsgebäudes. Auf der Tribüne fanden etwa 40 Personen Platz, darunter auch die Presse. Aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades und der politischen Brisanz des Falles wurde der Gerichtssaal den ganzen Tag über von mehreren Justizbeamten überwacht.
Richter Malte Grundmann eröffnete die Verhandlung mit der Ankündigung, dass er auf der Grundlage der vorliegenden Beweise nicht davon ausgehe, dass der Angeklagte, Prof. Sucharit Bhakdi, eine Straftat begangen habe. Richter Grundmann machte jedoch deutlich, dass sich seine Einschätzung im Laufe der Verhandlung noch ändern könne.
Der Verteidiger von Prof. Bhakdi bestand aus den Anwälten Martin Schwab, Tobias Weissenborn und Sven Lausen. Der Hauptverteidiger Martin Schwab begann sein Eröffnungsplädoyer mit der Biographie von Prof. Bhakdi und hob die Beiträge des Angeklagten zu Wissenschaft und Medizin hervor. Die Verteidigung ging dann auf die rechtlichen Unregelmäßigkeiten im Prozess ein und führte mehrere Gründe an, warum das Gericht das Verfahren einstellen sollte, darunter:
1) Die Staatsanwaltschaft verfügte nicht über das vollständige Video des Interviews „Vaccination! Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“, als die Staatsanwaltschaft am 1. Mai 2022 die Anklageschrift verfasste.
2) Die Staatsanwaltschaft bemühte sich nicht rechtzeitig um die Beschaffung und Überprüfung des vollständigen Videos des Interviews „Vaccination! Die Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“
3) Die Anklageschrift enthielt sensible Informationen wie die Adresse von Prof. Bhakdi, was ihn in Gefahr bringen könnte.
Es ist erwähnenswert, dass der Staatsanwalt die Anklageschrift ausstellte, Zugang zu dem gesamten Videomaterial beantragte und die Ermittlungen an einem einzigen Tag – dem 1. Mai 2022, einem Feiertag in Deutschland – für abgeschlossen erklärte.
Das Gericht vertagte sich, damit der Richter die Argumente der Verteidigung prüfen konnte.
Nach einer kurzen Pause trat das Gericht wieder zusammen. Richter Grundmann erlaubte die Fortsetzung des Prozesses. Staatsanwalt Füssinger erklärte sich damit einverstanden, die Adresse des Angeklagten nicht zu erwähnen und begann mit der Verlesung der Anklageschrift.
Nach der Verlesung der sechsseitigen Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft behauptete die Verteidigung, dass Staatsanwalt Füssinger die Anklageschrift nur darauf gestützt habe, dass er Teile des Videos aus dem Interview „Impfen! Die Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“ Die in der Anklageschrift dargelegte Einschätzung des Staatsanwalts sei daher irrelevant, da die Aussagen des Angeklagten aus dem Zusammenhang gerissen worden seien.
„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf eine Person nur dann wegen Volksverhetzung verurteilt werden, wenn (1) ihre gesamte öffentliche Äußerung einheitlich gewürdigt wird und (2) jede rechtlich zulässige Interpretation ihrer öffentlichen Äußerung ausgeschlossen werden kann“, so der federführende Verteidiger Martin Schwab. „Der Staatsanwalt darf nicht einen einzigen Teil der Aussage aus dem Zusammenhang reißen.“
Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Gelegenheiten, das vollständige Videointerview zu erhalten und einzusehen, was sie jedoch nicht getan hat. Stattdessen forderte die Staatsanwältin noch am selben Tag, an dem sie die Anklageschrift erließ und die Ermittlungen einstellte, von der Polizei eine Kopie des vollständigen Videos an.
Video der Kampagne
Das Gericht sah sich die Wahlkampfrede von Prof. Bhakdi an, die am 24. September 2021 in Kiel, Deutschland, gehalten wurde. Die Wahlkampfrede war die Quelle für den zweiten Anklagepunkt, die „Verharmlosung des Holocausts“ Die gesamte Rede war etwa 30 Minuten lang, und die fraglichen Aussagen machen etwa zwei Minuten und 15 Sekunden des Videos aus.
Im Anschluss an das Video wurde der erste Zeuge der Verteidigung, ein Polizeibeamter, Mario Fritz, als Zeuge geladen. Fritz leitete die Sicherheitsmaßnahmen bei der Wahlkampfveranstaltung.
Fritz berichtete, dass das Sicherheitsteam zwei Einsatzgruppen mit jeweils sechs Polizeibeamten eingesetzt hatte, um eine sichere und friedliche Veranstaltung zu gewährleisten. Zwei der Einsatzwagen wurden am Kieler Rathausplatz platziert, um im Bedarfsfall sofort eingreifen zu können.
Der Zeuge erklärte, dass die Veranstaltung mit 200 Teilnehmern für einen Zeitrahmen von drei Stunden (17 bis 20 Uhr) korrekt angemeldet war. Die Veranstaltung wurde vom Veranstalter eine Stunde früher beendet, und die Teilnehmer verließen das Gelände. Die Veranstaltung verlief während der gesamten Dauer friedlich, es kam zu keinen Ordnungswidrigkeiten oder Störungen jeglicher Art.
Fritz konnte sich nicht zum Inhalt der Rede von Prof. Bhakdi äußern, da er als Sicherheitsbeauftragter im Einsatz war.
Seine Aussage war zwar kurz, aber sie belegte vor Gericht, dass die Rede von Prof. Bhakdi nicht zu einer Störung geführt hatte. Als Fritz den Gerichtssaal verließ, wünschte er dem Verteidigungsteam viel Erfolg.
In ihrer Erwiderung auf die Argumente argumentierte Staatsanwältin Füssinger, dass der Angeklagte aggressive Worte verwendet habe, die den Holocaust verharmlosen und den Menschen Angst machen.
Das Gericht vertagte sich für eine kurze Pause.
Eine Lektion in Immunologie
Das Gericht sah sich das Video-Interview mit dem Titel „Impfen! Die Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“ an, das die Äußerungen enthielt, die die Grundlage für die erste Anklage „Aufstachelung zum Hass“ bildeten
Das 90 Minuten lange Interview wird dem Gericht in seiner Gesamtheit vorgespielt. Der Großteil des Interviews konzentriert sich auf die Gefahren der mRNA-Impfstoffe und deren Unwirksamkeit. Prof. Bhakdi beschreibt die Grundlagen der Immunologie und erklärt, warum die mRNA-Impfstoffe COVID-19 keine Immunität verleihen oder die Übertragung einer Krankheit verhindern können.
Der Teil des Videos, in dem der Angeklagte die angeblich strafbaren Äußerungen macht, macht etwa zwei Minuten und 30 Sekunden des 90-minütigen Videos aus.
Es ist klar, dass der Zweck des Interviews darin besteht, den Mechanismus der durch die mRNA-Injektionen verursachten Schäden ausführlich zu erläutern.
Das Gericht vertagt sich für eine Pause.
Eine unangemessene Konfrontation
Das Gericht kam wieder zusammen und Staatsanwältin Füssinger wiederholte ihre Anklage gegen Prof. Bhakdi. Sie argumentierte, dass der Angeklagte und der Interviewer Kai Stuht beabsichtigten, das Interview auf verschiedenen Kanälen zu verbreiten.
In einem ungewöhnlichen Schritt wandte sich die Staatsanwältin direkt an den Angeklagten, Prof. Bhakdi, obwohl das Verteidigungsteam ihr und dem Richter deutlich gemacht hatte, dass Prof. Bhakdi keine Aussage vor Gericht machen würde.
Die Staatsanwältin fragte ihn, ob er wisse, über welche Kanäle und Websites das Video verbreitet worden sei. Prof. Bhakdi begann zu antworten und wurde schnell von seinem Anwaltsteam unterbrochen. Verteidiger Sven Lausen erinnerte die Staatsanwältin daran, dass sie, bevor sie den Angeklagten direkt anspricht, zuerst den Verteidiger ansprechen muss.
Da die Verteidiger dem Richter und der Staatsanwältin vor der Verhandlung mitgeteilt hätten, dass der Angeklagte keine Aussage machen werde, sei es unangemessen, dass Staatsanwältin Füssinger Prof. Bhakdi direkt anspreche, so der Hauptverteidiger Martin Schwab.
Keine weiteren Zeugen
Der Staatsanwalt beantragte eine weitere Beweisaufnahme zu den Verbreitungskanälen des Videos mit dem Argument, dass die Verbreitung des Materials den Verdacht einer Straftat begründen sollte.
Die Verteidigung lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab und wies erneut darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Pflicht habe, entlastende Beweise zu benennen, was sie nicht getan habe. Richter Grundmann stimmte der Verteidigung zu und sah die Beweisaufnahme als abgeschlossen an. Um einem Antrag der Staatsanwaltschaft nachzukommen, verlas Richter Grundmann jedoch den Bericht des Ermittlungsbeamten.
Der Richter wiederholte, dass Prof. Bhakdi über die Bedeutung des Dialogs und die Einhaltung demokratischer Prinzipien gesprochen habe. Zum zweiten Mal erklärte Richter Grundmann, dass er keine strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten sieht.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung weiterer Zeugen lehnte er ab.
Das Gericht vertagte sich für 60 Minuten, um der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung die Möglichkeit zu geben, ihre Schlussplädoyers vorzubereiten.
Є16.200 Strafe
Das Gericht trat wieder zusammen. Die Verteidigung erinnerte Staatsanwältin Füssinger daran, den Angeklagten nicht direkt anzusprechen, da dem Gericht mitgeteilt worden war, dass der Angeklagte keine Aussage machen würde.
Füssinger begann ihr Schlussplädoyer mit einer Wiederholung der Punkte, die in der Anklageschrift gegen Prof. Bhakdi aufgeführt sind. Sie fuhr fort zu behaupten, dass Vergleiche zwischen dem erzwungenen experimentellen Impfprogramm und dem Deutschland der 1940er Jahre antisemitisch seien.
Obwohl Richter Grundmann keine weiteren Beweise zum Verbreitungskanal des Videointerviews mit Kai Stuht zuließ, erklärte Staatsanwalt Füssinger, dass der Angeklagte und Kai Stuht das Interview mit der Absicht aufgenommen hätten, es auf vielen Plattformen zu verbreiten.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für den Richter auf eine Strafe von Є90 Tagessätzen zu 180 Tagen für die erste Anklage und Є90 Tagessätzen zu 70 Tagen für die zweite Anklage. Insgesamt plädiert sie für eine Gesamtstrafe von Є90 Tagessätzen für 180 Tage.
Staatsanwältin Füssinger schloss ihr Plädoyer ab.
Befinden wir uns im selben Gerichtssaal?
Die Verteidigung begann mit dem Hauptverteidiger Martin Schwab, der sich an das Gericht wandte. Schwab argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft die Aussagen seines Mandanten, Prof. Bhakdi, falsch dargestellt habe. Prof. Bhakdi habe das israelische Volk nicht beleidigt, sondern vielmehr seine Sorge um sein Wohlergehen zum Ausdruck gebracht. Er schürte nicht Hass, Spaltung oder Aufruhr, sondern rief zu Frieden, Einheit und weiterem Dialog auf – ein Punkt, den Richter Grundmann zuvor anerkannt hatte.
Darüber hinaus argumentierte die Verteidigung, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Gesamtheit der Aussagen von Prof. Bhakdi berücksichtigt habe. Stattdessen seien nur einige ausgewählte Sätze untersucht und aus dem Zusammenhang gerissen worden. Verteidiger Tobias Weißenborn erklärte, die Staatsanwaltschaft habe den Fall nicht gründlich untersucht.
In Bezug auf die Wahlkampfrede von Prof. Bhakdi in Kiel, Deutschland, die Gegenstand der zweiten Anklage war, argumentierte Verteidiger Sven Lausen, dass es sich um eine politische Rede handelte und es dem Redner daher erlaubt sein müsse, illustrative und metaphorische Sprache zu verwenden.
Lausen fuhr fort, dass Füssinger ihre Pflichten als Staatsanwältin nicht erfüllt habe. Sie sei verpflichtet gewesen, nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Beweismaterial zu sammeln und auszuwerten, was sie nicht getan habe.
Die Verteidigung ging dann auf die sechsseitige Anklageschrift ein, die laut Lausen schlecht ausgearbeitet sei, auf Unwissenheit beruhe und eher aus Annahmen als aus Beweisen bestehe. Er merkte an, dass in der Anklageschrift wichtige Informationen fehlten. Außerdem werde in der Anklageschrift nicht erwähnt, dass es sich bei dem von Prof. Bhakdi im Interview mit Kai Stuht zitierten Brief um einen Brief von Holocaust-Überlebenden an die EMA handelt.
In Bezug auf Staatsanwalt Füssingers Bewertung des 90-minütigen Interviews, in dem Prof. Bhakdi über Immunologie und die Gefahren der mRNA-Impfstoffe sprach, sagte Lausen, er frage sich, ob er und der Staatsanwalt im selben Gerichtssaal saßen, als das Interview abgespielt wurde.
Die Verteidigung zog ihre Befangenheitsanträge zurück. Die Verhandlung wurde vertagt, während Richter Grundmann die Beweise prüfte.
Der Urteilsspruch
Nach einer 40-minütigen Unterbrechung wurde die Verhandlung wieder aufgenommen. Die Presse, die Öffentlichkeit und die Freunde und Familienangehörigen des Angeklagten standen auf, als der Richter den Gerichtssaal betrat.
Richter Grundmann befand Prof. Bhakdi in beiden Anklagepunkten für nicht schuldig. Innerhalb von Sekunden hörte man die Menge der Unterstützer außerhalb des Gerichtsgebäudes jubeln und applaudieren.
Der Richter erklärte, dass Prof. Bhakdi für keine der beiden Anklagen haftbar sei und die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Der Richter verwies auf die Bedeutung der freien Meinungsäußerung und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Er erklärte, dass Prof. Bhakdi für Frieden und Einheit eintrete und sich in einer Weise ausdrücke, die eine offene Diskussion ermögliche. Prof. Bhakdi bemühte sich, eine Atmosphäre zu schaffen, in der Menschen einen offenen Dialog führen und sich gegenseitig umarmen können.
Die Anhörung war geschlossen. Die Presse machte Fotos, filmte den Angeklagten und interviewte den Rechtsbeistand. Alle Anwesenden verließen langsam den Gerichtssaal.
„Der Richter wurde durch die Berichterstattung der Mainstream-Medien vor der Anhörung stark unter Druck gesetzt, und es ist ihm hoch anzurechnen, dass er sich davon nicht beeinflussen ließ“, sagte der Hauptverteidiger Schwab.
Prof. Bhakdi und seine Frau, Dr. Karina Reiss, wurden beim Verlassen des Gerichtsgebäudes bejubelt und beklatscht.
„Der Fehler von Staatsanwältin Füssinger war, dass sie den Antisemitismus an einer Stelle gesucht hat, wo er gar nicht zu finden ist. Sucharit Bhakdi ist Antisemitismus fremd, und wenn sie (die Staatsanwältin) sich das gesamte Videomaterial angesehen hätte, bevor sie die Anklageschrift verfasste, hätte sie selbst erkennen können, dass sie das falsche Ziel gewählt hat.“
Hauptverteidiger Martin Schwab
Wie sind wir hierher gekommen?
Hinweis: Alle nachstehenden Informationen können auf der Website von Doctors for Covid Ethics nachgelesen werden .
Es ist wichtig zu wissen, dass eineinhalb Jahre vor dem Freispruch die Ermittlungen gegen Prof. Bhakdi am 1. November 2021 von den Kieler Behörden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden.
Der Kieler Staatsanwalt Lorenz Frahm hielt eine Verurteilung für unwahrscheinlich und beschloss daher, das Verfahren einzustellen. Nachdem jedoch zwei Personen bei der Staatsanwaltschaft auf eine Fortsetzung der Ermittlungen gedrängt hatten, wurde das Verfahren am 24. November 2021 wieder aufgenommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gegen Prof. Bhakdi im Jahr 2021 ermittelt wurde, die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte, um es dann einige Wochen später nach der Beschwerde der beiden Personen wieder aufzunehmen.
Um dies besser zu verstehen, muss man sich die wichtigsten Details der ursprünglichen Eröffnung des Verfahrens gegen ihn noch einmal ansehen.
Wer steckt hinter der Verfolgung von Prof. Bhakdi?
Am 14. Juli 2021 erstatteten drei Personen Anzeige gegen Prof. Bhakdi wegen Äußerungen, die er in einem Interview mit Kai Stuht unter dem Titel „Impfen! Die Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“ Das Interview, in dem es um die Gefahren der mRNA-Impfungen und deren Unwirksamkeit ging, wurde im April 2021 aufgezeichnet und im Juli 2021 in voller Länge veröffentlicht.
Herr Sigmount Königsberg, Beauftragter gegen Antisemitismus der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und prominentes Mitglied des Berliner Rates für Demokratie, erstattete am 14. Juli 2021 um 10:46 Uhr Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi. Weniger als eine Stunde später, um 11:17 Uhr, teilte der Generalstaatsanwalt von Berlin der Staatsanwaltschaft die Strafanzeige per E-Mail mit.
Dr. Elio Adler, Zahnarzt und Vorsitzender des zivilgesellschaftlichen Vereins Die Wertinitiative e.V., erstattete am 14. Juli 2021 um 11:13 Uhr bei der Berliner Polizei Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Prof. Bhakdi.
Ein dritter Beschwerdeführer, Herr Klaus Baumann, erstattete am 14. Juli 2021 um 16:45 Uhr Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi bei der Polizei Niedersachsen.
Nach mehrmonatigen Ermittlungen stellte der Staatsanwalt des Landgerichts Kiel, Lorenz Frahm, am 1. November 2021 das Verfahren gegen Prof. Bhakdi wegen Geringfügigkeit ein. Alle drei Beschwerdeführer wurden davon in Kenntnis gesetzt. Sowohl Herr Königsberg als auch Dr. Adler legten Einspruch gegen die Entscheidung ein.
Am 19. November teilte Dr. Adler der Staatsanwaltschaft mit, dass er Berufung einlegen werde. Am 24. November reichte Herr Königsberg eine offizielle Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Am selben Tag, dem 24. November, wurden beide Männer von der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein darüber informiert, dass das Verfahren gegen Prof. Bhakdi wieder aufgenommen wurde.
Zahnarzt als Experte für Terrorismusbekämpfung?
Dr. Elio Adler, der am 14. Juli 2021 als Zweiter Anzeige gegen Prof. Bhakdi erstattete, ist nicht nur Zahnarzt und als Vorsitzender von Die Wertinitiative e.V. in der Öffentlichkeit präsent, sondern hat auch ein Zertifikat der University of St Andrews in Terrorismusforschung. Laut der Website der Universität untersucht ein Studium „in Terrorismus und politischer Gewalt ausgewählte Ansätze zur Wissensgenerierung rund um Terrorismus und Terrorismusbekämpfung.“
Karrieren, die von Personen mit diesem Abschluss und/oder Zertifikat verfolgt werden, umfassen die Bereiche Recht, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, politische Forschung und Beratung, öffentlicher Dienst usw.
Laut seiner Facebook-Seite hat Dr. Adler 2017 an der Münchner Sicherheitskonferenz und am Weltgipfel zur Terrorismusbekämpfung des International Institute for Counter-Terrorism (ICT) in Israel teilgenommen. Das ICT arbeitet mit mehreren Partnerorganisationen zusammen, darunter die Europäische Union, die Vereinten Nationen, die NATO, die Konrad-Adenauer-Stiftung und einige andere.
Die vierte Beschwerde
Eine vierte Person, Herr Sebastian Willing, hat Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi erstattet. Willings Strafanzeige bezog sich jedoch nicht auf „Vaccination! Hölle auf Erden! Prof. Bhakdi“, die Gegenstand der von den drei anderen Männern eingereichten Beschwerden ist. Stattdessen verweist Willing auf eine Wahlkampfrede in Kiel, Deutschland, vom September 2021.
Am 3. Januar 2022 erstattete Willing um 20:14 Uhr per E-Mail Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Er behauptete, dass Prof. Bhakdi den Straftatbestand der Verharmlosung des Holocausts erfüllt habe, indem er am 24. September 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei Die Basis [political] das Impfprogramm COVID-19 mit dem Holocaust verglichen habe. Willing forderte die Behörden zu weiteren Ermittlungen auf, bat aber darum, dass sein Name nicht mit der Angelegenheit in Verbindung gebracht wird.
In seiner Beschwerde führte Willing einen Twitter-Post an, der eine Aufzeichnung eines Teils der Rede enthält, in der die fraglichen Aussagen enthalten sind. Der Twitter-Post ist auf 18:51 Uhr am 3. Januar 2022 datiert.
Wie konnte Herr Willing das Twitter-Posting sehen, den Videoclip in dem Posting ansehen, über die Äußerungen von Prof. Bhakdi nachdenken und zu der Überzeugung gelangen, dass sie gegen § 130 Ill des Strafgesetzbuches verstoßen haben, dann eine Beschwerde mit mehreren Absätzen verfassen und diese Beschwerde innerhalb von einer Stunde und 20 Minuten einreichen, nachdem er die Quelle der angeblichen antisemitischen Äußerungen in dem Twitter-Posting gesehen hatte?
Eine gemeinschaftliche Anstrengung
Am 9. Februar 2022 korrespondierte der Leiter von LIDA-SH, Joshua Vogel, mit der neuen Beauftragten für Antisemitismusbekämpfung, Silke Füssinger, per E-Mail. Die Betreffzeile der E-Mail zwischen Vogel und Staatsanwältin Füssinger lautete „erstes Netzwerktreffen mit LIDA-SH“
LIDA-SH ist laut Website die unabhängige Meldestelle des Landes Schleswig-Holstein. In einem Artikel der Kieler Nachrichten (KN) vom 23. November 2021, einen Tag vor der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Prof. Bhakdi, heißt es jedoch, dass LIDA-SH-Projekte „Das Projekt wird finanziert und initiiert vom Land“ werden Vogel kommt in dem Artikel ausführlich zu Wort und beschreibt eine neue Initiative zur Bekämpfung von Antisemitismus in der Region.
Zurück zur E-Mail. Vogel bedankte sich bei Staatsanwältin Füssinger für den sehr produktiven Austausch am Vortag und schrieb:
Wie versprochen, der Link zu dem Videomitschnitt des Beitrags von Herrn Bhakdi am 24.09.2022 [2021] auf dem Kieler Rathausplatz:
https://twitter.com/Tzerberus1/status/1441790013268660230?s=20&t=3– dnOqZwTjAuhOQOMJrtA und
https://twitter.com/Tzerberus1/status/1441790180277428230? s=20&t=3—dnOqZwTjAuhOQOMJrtA
Direktes Zitat aus dem E-Mail-Austausch zwischen Vogel und Staatsanwalt Füssinger.
Die Bilder oben sind Screenshots der Tweets, die in dem E-Mail-Austausch enthalten sind. Beide Links stammen von demselben Twitter-Account, Tzerberus1. Die in der E-Mail geteilten Links stammen aus dem September 2021.
Aber was postet das Konto Tzerberus1 jetzt?
Am 25. Mai 2023 postete Tzerberus1 auf Twitter zwei Videos, die Prof. Bhakdi bei einer Veranstaltung nach seiner Anhörung am 23. Mai 2023 zeigen. Eines der geposteten Videos fängt den Ton eines unbekannten Mannes im Publikum ein, der sagt: „Das ist wie ein Holocaust“ Dennoch markierte Tzerberus1 den Bundesverband der Fachstellen für Antisemitismusforschung und -aufklärung (RAIS) und rügte Prof. Bhakdi, der selbst solche Worte nie erwähnt hatte.
Weder Prof. Bhakdi noch das Publikum reagierten auf die Provokation, und die Veranstaltung wurde ohne Störung fortgesetzt.
Offenbar haben die Person(en), die mit dem Account Tzerberus1 in Verbindung stehen, dessen Posts der Staatsanwaltschaft zuvor von der Leiterin der Landesstelle für Antisemitismusfragen Schleswig-Holstein (LIDA-SH) zur Verfügung gestellt wurden, eine Veranstaltung besucht und gefilmt, auf der ein Mann zu hören ist, der während des Vortrags von Prof. Bhakdi über mRNA-Impfungen nach dem Freispruch von Prof. Bhakdi den Holocaust erwähnt.
Der Rechtsstreit geht weiter
Nach einer Verurteilung kann eine unzufriedene Partei Berufung einlegen. Es gibt zwei Arten von Berufungen. Die erste Art führt zu einer völlig neuen Gerichtsverhandlung, in der die Beweisaufnahme wiederholt wird. Dies wird auf Deutsch „Berufung“ genannt. Die zweite Möglichkeit besteht darin, eine sogenannte „Revision“ zu beantragen In diesem Fall wird der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt nicht in Frage gestellt, sondern es wird lediglich erneut geprüft, ob in der ursprünglichen Entscheidung das Recht richtig angewandt wurde oder nicht.
Zwei Tage nach der Verhandlung, am 25. Mai 2023, dem Tag, an dem der Account Tzerberus1 Videoclips von Prof. Bhakdi veröffentlichte und die Bundesmeldestelle für Antisemitismus markierte, legte Staatsanwalt Füssinger Berufung beim Amtsgericht Plön ein.
Solange es kein schriftliches Urteil gibt, kann die Partei, die Berufung einlegt, erst dann entscheiden, welche Art von Berufung sie einlegt, wenn das schriftliche Urteil sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung vorliegt.
In ihrem Berufungsschreiben räumt Staatsanwältin Füssinger ein, dass die Art der Berufung, die sie einlegen wird, erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils festgelegt wird.
„Sie [die Staatsanwaltschaft] hoffen auf eine Art schwachen und rückgratlosen Pontius Pilatus, der ein ungerechtes Urteil fällen wird, weil er fürchtet, sonst selbst diffamiert zu werden“, sagte der Hauptverteidiger Martin Schwab.
Der Kampf in der „offiziellen Realität“ ist fast immer anders als der Kampf in der Wirklichkeit.
Die Autorin bedankt sich bei Jutta Degner, die die Gerichtsverhandlung aus dem Deutschen ins Englische übersetzt hat.
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