Hatten die Maßnahmenkritiker doch recht? „RKI-Files“ mit weiteren brisanten Enthüllungen
Quelle: The Epoch Times, Patrick Reitler, 23 März 2024
Die Corona-Verordnungen der Jahre 2020 bis 2023 fußten offenbar nicht allein auf der Expertise des RKI-Krisenstabs. Das geht aus den jüngst veröffentlichten „RKI-Files“ hervor. Trotz Unkenntlichkeit vieler Passagen stellen sich schon nach teilweiser Durchsicht brisante Fragen.
Die jüngst veröffentlichten Protokolle des RKI-Krisenstabs („RKI-Files“) sorgen für Aufruhr in den sozialen Medien: Sämtliche Corona-Verordnungen – Maskenpflichten, Lockdowns, sogar der immense Druck zum Impfen – scheinen weit weniger auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts (RKI) als vielmehr auf dem politischen Willen der Bundes- und Landesregierungen zu basieren.
Damit stehen nach Einschätzung von Paul Schreyer, dem Mitherausgeber des „Multipolar-Magazins“, auch sämtliche Gerichtsurteile auf wackligen Füßen, die sich auf die Expertise des RKI berufen.
2.500 Seiten
Das „Multipolar-Magazin“ hatte die Protokolle des RKI-Krisenstabs aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 im Mai 2021 mit großem finanziellem Aufwand frei geklagt. Am 20. März 2024 veröffentlichte das Magazin den mehr als 2.500 Seiten starken Dokumentenstapel.
Schreyer rief bereits sämtliche „interessierten Journalisten und Rechercheure“ dazu auf, die Papiere unter die Lupe zu nehmen. Die Durchforstung hat in den sozialen Netzwerken bereits begonnen. Es folgt eine vorläufige Auswahl der bisher detektierten Befunde – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Keine Evidenz für Masken
Wie aus den RKI-Krisenstab-Protokollen hervorgeht, war den regelmäßigen Sitzungs- oder Videokonferenzteilnehmern um RKI-Chef Prof. Dr. Lothar Wieler bereits am 27. Januar 2020 klar, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für die „öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll“ sein würde. Es gebe „keine Evidenz“ für derartige Überlegungen. Lediglich bei „symptomatischen Patienten […] und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt“ könnten Masken eine „sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung“ sein. Dass aber auch nur, „sofern sie dies tolerieren“, wie in Klammern angemerkt ist.
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte in einer Fernsehansprache vom 18. März 2020 an die Solidarität der Bürger appelliert und um Vertrauen geworben für all das, was noch kommen würde:
Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen […]. Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung. Dies ist eine historische Aufgabe und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen.“ (Video auf „YouTube“)
Trotz der klaren Absage des Krisenstabs gegen das Masketragen galt Ende April 2020 auf Druck der Bundesländer plötzlich bundesweit eine Maskenpflicht „im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf“. Manche Länder erließen nach Informationen der Bundesregierung sogar noch strengere Regeln. Auch im Freien durften die Menschen mancherorts monatelang nicht mehr frei atmen. In immer wieder geänderten Abstufungen galten diverse Maskenvorschriften bis zum 1. März 2023, also beinahe drei Jahre lang.
„Dank erfolgreicher Corona-Politik“ habe man danach darauf verzichten können, heißt es noch heute auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Am 30. Oktober 2020 hatte der RKI-Krisenstab überlegt, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass auch „keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes“ existiere. „Ihr Nutzen“ sollte deshalb „auf Arbeitsschutz von Personen, die mit infektiösen Patienten arbeiten, begrenzt bleiben“, empfahl der Stab ausdrücklich. Trotzdem hatte die „Bund-Länder-Runde“ nach Informationen der „Berliner Zeitung“ „zu Beginn des Jahres [2021] das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken an nahezu allen Orten durchgesetzt“.
Der Ausschnitt des RKI-Protokolls vom 30.10.2020 belegt die ablehnende Haltung des Krisenstabs zu FFP2-Masken. Foto: RKI-Files, veröffentlicht vom „Multipolar-Magazin“ am 20. März 2024
Gefahr von Lockdown-Schäden war bekannt
Spätestens am 16. Dezember 2020 wusste der Krisenstab aus dem „Verlauf der Pandemie in Afrika“, dass es „indirekte negative Effekte des Lockdowns durch Lücken bei der Behandlung von Tuberkulose“ und durch die „Aussetzung von Routineimpfprogrammen“ gegeben hatte. Vor Ort sei deshalb auch eine „steigende Kindersterblichkeit zu erwarten“. „Anders als erwartet“ habe es in Afrika aber nur einen „geringen Anteil an den weltweiten Fällen (3,4%)“ und „nur 3,6 % der weltweiten Todesfälle“ gegeben. Der Anteil der afrikanischen Bevölkerung an der globalen Population lag und liegt deutlich höher.
Ein Satz, der so ähnlich bereits im Mai 2020 in einer warnenden Stellungnahme des BMI-Oberregierungsrats Stephan Kohn gestanden hatte, folgt im gleichen Zusammenhang:
Konsequenzen des Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.“
Ein Ausschnitt des RKI-Protokolls vom 16.12.2020: Der Text bezieht sich auf die Lage in Afrika. Foto: RKI-Files, veröffentlicht vom „Multipolar-Magazin“ am 20. März 2024
Warum ging die deutsche Politik dann davon aus, dass es hierzulande anders aussehen würde? Denn auch in Deutschland, so steht es im Protokoll desselben Tages, galt von Beginn der Krise an die Maßgabe, dass „elektive Eingriffe“ [Eingriffe, die nicht dringend notwendig sind] in Kliniken möglichst vermieden werden sollten. Offiziell, „um Platz für COVID-19-Patienten zu schaffen“, wie es beispielsweise im „Ärzteblatt“ stand. Das sollte mit „mehr Druck der Landesregierungen durchgesetzt“ werden, ist nun im RKI-Protokoll vom 16. Dezember 2020 zu lesen – ungeachtet der Lagebeurteilung aus Afrika und trotz Kohns warnender „Fehlalarm“-Analyse vom Frühjahr. Die ihn damals übrigens seine Karriere im BMI gekostet hatte.
Impfkampagne wider besseres Wissen?
Schon sechs Wochen nach Beginn der Impfkampagne Ende Dezember 2020 rechnete der RKI-Krisenstab offenbar damit, dass die Impfung nichts an der Ausbreitung des Virus ändern würde. Am 8. Februar 2021 hieß es im Protokoll:
Es ist zu erwarten, dass durch die Impfung zwar schwere Verläufe vermieden werden können, nicht jedoch die lokale Vermehrung der Viren.“
Zu diesem Zeitpunkt hatten schon Millionen Impfdosen ihren Weg in die Arme deutscher Bürger gefunden. Nachdem medizinisches Personal und Senioren als „priorisierte“ Gruppen den „Vortritt“ in den Impfzentren bekommen hatten, nahm die mit viel Steuergeld unterfütterte Impfkampagne im Sommer 2021 an Fahrt auf. Bald sollte sich möglichst jeder impfen lassen, wenn nicht andere medizinische Gründe dagegen sprachen.
Spätestens im Verlauf der Herbst-Wintersaison 2021/22 wurde dann ein bis dato in Deutschland ungekannter politmedialer Druck auf Ungeimpfte ausgeübt. Es gehe ja darum, nicht nur sich selbst, sondern auch „andere zu schützen“. Wer nicht mitmachen wollte, galt für viele Impfverfechter in Politik, Medien und Alltag als „Covidiot“ oder gar als unsolidarischer „Sozialschädling“, dem man bei eigenen Gesundheitsproblemen am besten die Aufnahme in eine Intensivstation verweigern sollte.
Für Gesundheitspersonal und Soldaten wurde eine Impfpflicht eingeführt. Bei einem Nein drohte der Verlust des Arbeitsplatzes – meist ungeachtet jeglicher Einwände. Am 7. April 2022 scheitere die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für über 60-Jährige, wie sie BMG-Chef Karl Lauterbach (SPD) vehement gefordert hatte, am Votum der Bundestagsabgeordneten.
Alter als Hauptrisiko-Parameter für COVID-19-Tod
Wie aus den Protokoll-Einträgen vom 19. März 2021, also fast drei Monate nach Beginn der Impfkampagne und ein Jahr nach dem ersten Lockdown-Beschluss hervorgeht, konnte der COVID-19-Krisenstab bis dahin keinen positiven Effekt der Impfung bei Senioren feststellen.
RKI-Krisenstab am 19.03.2021: „Das Hauptrisiko, an COVID-19 zu sterben, ist das Alter“. Foto: RKI-Files, veröffentlicht vom „Multipolar-Magazin“ am 20. März 2024
Die Stabsangehörigen um Lars Schaade, Thomas Ziese und Johanna Hanefeld (die übrigen 18 Teilnehmernamen wurden wie üblich geschwärzt) erkannten ausdrücklich das Alter der Menschen als Hauptrisiko an, an COVID-19 zu sterben. Warum das RKI respektive die ihm untergeordnete Ständige Impfkommission (STIKO) noch 2022 trotzdem Impfempfehlungen ab dem Kleinkindalter empfahl, bleibt unklar.
Klar war dagegen, dass für Menschen unter 65 Jahren bereits ein etwa 80-prozentiger Schutz vor einer erneuten Infektion bestand, sofern diese sich schon einmal infiziert hatten. Ab 65 Jahren sank der Infektionsschutzeffekt auf immerhin noch 47 Prozent. „Bereits infizierte Personen können sich nicht auf Schutz verlassen“, hieß es weiter.
RKI-Krisenstab am 19.03.2021: „Durch Infektion besteht Schutz vor erneuter Infektion“ von bis zu 80 Prozent. Foto: RKI-Files, veröffentlicht vom „Multipolar-Magazin“ am 20. März 2024
Altersmedian von Verstorbenen im Normbereich
Als „nicht überraschend“ stellte der Krisenstab zudem fest, dass die „Impfwirksamkeit“ bei „gealtertem Immunsystem“ eine „subadäquate Reaktion“ hervorrufen würde. Dieses „Ergebnis“ bezog sich auf eine geschwärzte Passage davor. Warum geschwärzt wurde, hat die Rechtsanwaltskanzlei Raue für das RKI in einem Schreiben detailliert begründet. Nach deren Angaben ging es bei dieser Stelle um eine „Datengrundlage“, die aus einer „ausländische[n] Studie zum Thema Reinfektionen“ stammte. Außerdem betreffe die Passage die „Abstimmung zwischen dem RKI und einem namentlich genannten Bundesministerium“. Raue weiter: „Es wird das weitere Vorgehen dargelegt und erwähnt, welche Stellen zu beteiligen sind.“ Die Bundesregierung wurde also informiert.
Den Altersmedian der Verstorbenen verortete das RKI im selben Ergebnisprotokoll bei 82 Jahren, also ziemlich genau bei der ohnehin durchschnittlichen Lebenserwartung. Es sei zudem „keine Übersterblichkeit sichtbar“, die Sterbefallzahlen lägen sogar „leicht unter dem Durchschnitt der Vorjahre“. Womöglich liege das an der „schwache[n] Influenzasaison“. Öffentlich machen wollte man die Vermutung aber nicht: Es seien „weitere Argumentationsansätze notwendig, um sprachfähig zu sein“.
Der RKI-Krisenstab bestätigt am 19.03.2021 einen Sterbemedian von 82 Jahren und leicht unterdurchschnittliche Sterbefallzahlen. Foto: RKI-Files, veröffentlicht vom „Multipolar-Magazin“ am 20. März 2024
März 2021: „Bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute“
Überhaupt verwendete der Stab in seinem Ergebnisprotokoll vom 19. März 2021 viel Raum auf die Frage, wie man die Dinge nach außen kommunizieren müsse:
Das Argument, dass ältere, gebrechlichere Menschen auch ohne COVID-19 zeitnah versterben würden, sollte entschärft werden.
COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute, jedoch ist COVID-19 aus anderen Gründen bedenklich(er)“ (Hervorhebungen: Epoch Times).
Welche Gründe der Krisenstab konkret für bedenklich hielt, steht nicht dabei. Der kurz darauffolgende Abschnitt „Kommunikation“ ist nahezu komplett geschwärzt. Die Kanzlei Raue erklärt das mit dem Umstand, dass es hier um „das Thema Impfbereitschaft“, um „Informationen zu bestimmten Impfstoffen“ und um „Studien zum Thema Impfbereitschaft“ gegangen sei. Auch den „Umgang mit positiven Schnelltestergebnissen und entsprechende Befragungen der Bevölkerung hierzu“ sei „zwischen dem RKI und einer Bundesoberbehörde“ erörtert worden. Dabei habe es einen „Vorschlag bezüglich der Kommunikationsstrategie“ gegeben. Die Bundesoberbehörde habe sich „zum Thema Bevölkerungsbeteiligung an Informationsaktivitäten“ noch „mit einem Bundesministerium“ abstimmen wollen.
Der Abschnitt „Update Impfungen“ desselben Tages wurde zu etwa zwei Dritteln geschwärzt. Nach Angaben der Kanzlei Raue ging es darin um „Informationen zu Nebenwirkungen und der aktuellen Datengrundlage hierzu“. Über die „Empfehlung von bestimmten Impfstoffen“ habe es „unterschiedliche Positionen“ gegeben, „mögliche Ursachen für das Auftreten von Nebenwirkungen“ seien „diskutiert“ worden.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte die Impfung auch in den Folgemonaten immer wieder als „mehr oder weniger nebenwirkungsfrei“ angepriesen, zum Beispiel noch im Februar 2022 im ARD-Talkformat „Anne Will“ (Video auf „YouTube“). Erst im März 2023 relativierte er seine Aussage.
Die Rechtsanwaltskanzlei des RKI verweist als Grund für die Schwärzungen meist darauf, dass „der geschützte behördliche Beratungsprozess betroffen“ sei.
Weder vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums noch vom RKI liegt mit Stand 22. März 2024 eine Stellungnahme zu den RKI-Files vor.
Die Analyse der „RKI-Files“ geht weiter. Auch die Epoch Times durchforstet die Papiere weiter auf der Suche nach möglichen Diskrepanzen zwischen Krisenstabsinformationen und Regierungshandeln.
Noch sind große Passagen des Datenstapels unkenntlich. Falls auch noch diese versteckten Inhalte ans Tageslicht kommen sollten, könnten sie womöglich noch brisantere Informationen enthüllen – insbesondere die Namen der verantwortlichen Akteure hinter den Kulissen und ihre einstigen Beweggründe.
Genau darum kämpft „Multipolar“-Herausgeber Paul Schreyer: Ab dem 6. Mai 2024 wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin darüber verhandelt, ob das RKI seine Protokolle ohne Schwärzungen herausrücken muss (Aktenzeichen: VG 2 K 278/21).
Phantomsuche: Wer gab überhaupt den Startschuss für die Maßnahmen?
Schon nach Erscheinen eines ersten RKI-Files-Artikels des „Multipolar-Magazins“ vom 18. März 2024 war klar geworden, dass die offizielle Hochstufung des Risikos für die Bevölkerung Mitte März 2020 durch den damaligen RKI-Chef Wieler auf Druck eines bislang unbekannten, weil „geschwärzten“ Anweisungsgebers erfolgt war. Dokumente, die die Hochskalierung wissenschaftlich hätten begründen können, hatte es nach einer Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Raue nie gegeben.
Jemand aber muss die Anweisung zur Hochskalierung gegeben haben, die drei Jahre lang als Basis für sämtliche Grundrechtseinschränkungen und staatliche Repressionen in Deutschland gedient hatte; und damit letztlich die womöglich irreparable Spaltung der deutschen Gesellschaft all die psychosozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden der „Corona-Krise“ herbeigeführt hatte. Ganz zu schweigen von den Todesfällen, die im Kontext mit den mRNA-Impfstoffen aufgetreten waren.
Die RKI-Files zum Download
Die in großen Teilen geschwärzte aktuelle Fassung der „RKI-files“ ist in einer einzigen 355-MB-PDF-Datei unter anderem auf Telegram und auf der Website von Bastian Barucker abrufbar. Das „Multipolar-Magazin“ stellte sie auch in einzelnen Tagesprotokollen auf der Plattform „HiDrive“ zum Herunterladen zur Verfügung. Auf „HiDrive“ sind auch die Stellungnahmen der Kanzlei Raue zu den Schwärzungen einsehbar.
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