Der Gerichtshof der Europäischen Union weist die von CHD Europe eingereichte Beschwerde, bezüglich des Ausschlusses der GVO-Gesetzgebung für klinischen Versuche mit Covid-Impfstoffen, zurück
Am 10. Oktober 2020 hatten Children’s Health Defense und fünf weitere europäische Verbände beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht, um die Annulierung einer Verordnung zu beantragen, die die Covid-19-Impfstoffe von einer GVO-Risikobewertung, ausschließt.
Die von der Union erlassene Verordnung 2020/1043 befreit die Hersteller von Covid-19-Impfstoffen und anderen Behandlungen, welche den GVO Rechtsvorschriften unterliegen, von der Verpflichtung, vor Beginn der klinischen Versuche eine Umweltverträglichkeitsbewertung und eine Studie zur biologischen Sicherheit vorzulegen. Der am 17. Juli veröffentlichte Text wurde vom Europäischen Parlament im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens, ohne Änderungen, diskussionslos angenommen. Es wurde so eine Ausnahme kreiiert, die die europäische GVO Gesetzgebung übergeht und gegen das, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Vorsorgeprinzip, verstößt.
Die Verbände hatten zwei qualifizierte Experten aufgefordert, die Beschwerde durch wissenschaftliche Gutachten zu ergänzen. Der Molekulargenetiker Christian Velot, Mitglied von Criigen und Spezialist für GVO-Sicherheitsfragen, hatte ein Gutachten verfasst, in dem er auf die Risiken hinwies, die die Einführung von gentechnisch veränderten Organismen in Form von Impfstoffen, ohne vorherige Prüfung, mit sich bringt. In seinem Bericht wies Herr Vélot insbesondere auf das Risiko der viralen Rekombination hin, die zur Entwicklung von Varianten führen kann, die möglicherweise schwerwiegender sind, als die Virusstämme, gegen die der Impfstoff gerichtet ist, und die sich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken können.
Dr. Nour de San, eine Immunologin, die sich auf Impfstoffsicherheitsvorschriften für die pharmazeutische Industrie spezialisiert hat, und seit Beginn der Epidemie in der Klinik für Epidemiologie und Krankenhaushygiene des Erasmus-Krankenhauses in Brüssel an vorderster Front für Covid tätig ist, hatte ihrerseits ähnliche Warnungen vor den Risiken der Virusrekombination formuliert. Sie hatte auch darauf hingewiesen, dass die epidemiologische Situation es nicht rechtfertige, ein solches Risiko einzugehen, und die Wirksamkeit einer Impfstofflösung in Frage gestellt:
„Die häufigen Mutationen dieser Viren machen die Priorität des Impfstoffansatzes fragwürdig. Angesichts der Pathophysiologie der Krankheit selbst, muss die durch einen Impfstoff ausgelöste Aktivierung von Antigenen sehr genau kontrolliert werden. In der Tat verursacht das Virus durch seine Antigene eine Reihe ungewöhnlicher Komplikationen, von denen einige bereits identifiziert wurden, aber es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Garantie, dass nicht auch andere auftreten könnten. Bei diesem Virus ist es daher mehr als bei jedem anderen, von entscheidender Bedeutung, die Risiken abzuschätzen und sich die Zeit zu nehmen, multizentrische, klinische Studien und Folgeuntersuchungen an großen Populationen durchzuführen. Dazu gehört auch die Überwachung der Umwelt, insbesondere bei GVO-Impfstofflösungen.
Wenn die Industrie heute nach Dringlichkeit schreit, dann nicht, weil die Menschen massenhaft sterben, sondern weil es bald nicht mehr genug Tote und Kranke geben wird, um groß angelegte Impfprogramme zu rechtfertigen. Die Investitionen werden dann mit Verlust getätigt worden sein, was die Pharmaindustrie logischerweise zu vermeiden sucht. Die Industrie trägt ihren Teil dazu bei (auch wenn sie für ihre Lösung werben will). Die Aufgabe der Regulierung dieser Aktivitäten besteht darin, ein Ungleichgewicht im Nutzen-Risiko-Verhältnis zu vermeiden. Und die wesentliche Rolle der Regulierungsbehörde besteht darin, die Bedürfnisse des pharmazeutischen Sektors mit den kurz-, mittel- und langfristig mit diesen Ansätzen verbundenen Risiken und Vorteilen ins Verhältnis zu setzen.
In der gegenwärtigen Situation können wir trotz einiger neuer Fälle einen Rückgang der Sterblichkeit beobachten. Die Krankheit ist besser bekannt und kann besser behandelt werden, und der Anteil der schweren und tödlichen Komplikationen nimmt ständig ab. Möglicherweise wurde sie zu Beginn der Epidemie auch überschätzt, da es im März/April weniger Untersuchungen gab
Die Notwendigkeit des Impfstoff-Notfalls muss in der gegenwärtigen Situation in Frage gestellt werden, wenn mit dieser Lösung auf ein Gesundheitsproblem und nicht auf einige wirtschaftliche und finanzielle Fragen reagiert werden soll. Risikoanalysen sind daher kritische Kontrollelemente, die beibehalten werden müssen. Dies sollte die Regulierungsbehörde nicht daran hindern, einen Weg zu finden, um die Bewertung dieser mit GVO verbundenen Risiken zu harmonisieren. Es handelt sich in der Tat um eine wichtige, legitime Forderung der pharmazeutischen Industrie, aber die Antwort kann meiner Meinung nach nicht darin bestehen, die Bewertung dieser Risiken zu unterdrücken.“
Anderen Wissenschaftlern zufolge können mögliche Wechselwirkungen mit der menschlichen DNA oder die Einführung neuer Gentechnologien unbekannte, potenziell schwerwiegende und irreversible Folgen haben.
Zum Zeitpunkt der Einreichung unserer Beschwerde erklärte Rechtsanwalt Robert F. Kennedy Jr., Vorsitzender von Children’s Health Defense:
Man kann nicht genug betonen, wie wichtig es ist, verschiedene Arten von Risiken zu berücksichtigen, bevor man klinische Versuche mit Impfstoffen startet, die beschleunigt und weit verbreitet werden sollen. Impfstoffe mit gentechnisch veränderten Organismen können Auswirkungen auf die Umwelt haben. Andere Impfstoffe, die für Covid-19 in Betracht gezogen werden, wie z. B. mRNA-Impfstoffe, verwenden Nanopartikel, um genetisches Material in unsere Zellen einzuschleusen und ihre Reaktion zu programmieren. Im Gegensatz zu den uns bekannten Impfstoffen ist dieser Mechanismus eine Art „Hacking“ in unsere genetischen Funktionen. Es handelt sich um eine sehr neue experimentelle Technologie, über die wir nur sehr wenig wissen. Viele Menschen haben in klinischen Versuchen mit den in der Entwicklung befindlichen Covid-Impfstoffen bereits schwere Nebenwirkungen erlitten. Solche Experimente zuzulassen und fortzusetzen, ohne das langfristige Risiko für unsere Gesundheit oder die ethischen Aspekte zu bewerten und zu diskutieren, ist unverantwortlich und unbedacht. Dringlichkeit darf nicht zu blinden Entscheidungen führen. Unsere politischen Entscheidungsträger haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Vorsorgeprinzip beachtet wird, sonst sind wir alle in Gefahr.
In einer ersten Entscheidung Ende 2021, schloss sich das Gericht erster Instanz des Europäischen Gerichtshofs der Argumentation des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union an, wonach die Verbände nicht berechtigt seien, auch mit der Begründung zu klagen, die unter Beschuss stehende Verordnung verletze ihre Rechte nicht. In einer restriktiven Auslegung vertrat der Richter die Auffassung, dass „der durch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährte Schutz nicht voraussetzt, dass eine Einzelperson oder eine Organisation das unbedingte Recht hat, unmittelbar vor dem Gericht der Union eine Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt der Union, wie die angefochtene Verordnung, zu erheben.“
Nach diesem ersten Urteil haben Children’s Health Defense Europe und die fünf Partnerverbände beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung eingelegt, um die Entscheidung aufzuheben. Am 15. September 2022 erließ der Gerichtshof schließlich einen Beschluss, mit dem er die Klage abwies, die er teilweise für unzulässig und teilweise für unbegründet hielt.
In seiner Begründung führte er aus, dass die Verordnung im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und nicht als Verwaltungsakt erlassen wurde, und dass Nichtregierungsorganisationen nicht das Recht haben, sie vor den Gerichten der Union anzufechten.
Bei der Lektüre der Antworten des Gerichtshofs wird deutlich, dass es für Bürger und Verbände fast unmöglich zu sein scheint, vor den Gerichten zu klagen, wenn es um europäisches Recht geht.
Dennoch bleibt in der Entscheidung eine Möglichkeit, die vielleicht zu neuen Aktionen anregen könnte. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist es wichtig festzustellen, „dass sich eine solche Aussetzung (Verzicht der GVO-Verordnung) nicht auf die Herstellung der fraglichen, experimentellen Arzneimittel erstreckt. Eine solche Herstellung unterliegt daher weiterhin einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung oder einem vorherigen Genehmigungs- oder Zustimmungsverfahren, gemäß den Artikeln 6 bis 11 der Richtlinie 2001/18 bzw. den Artikeln 4 bis 13 der Richtlinie 2009/41″.
Es ist bedauerlich, dass allzu oft juristische Spitzfindigkeiten verwendet werden, um wichtige Klagen abzuweisen, ohne sich mit deren Inhalt auseinanderzusetzen, wenn das Leben von Millionen von Menschen auf dem Spiel steht. In Italien kämpft der Verband Corvelva seit Jahren vor Gericht, um eine unabhängige Qualitätskontrolle des Inhalts von Impfstofffläschchen zu erreichen. Nachdem der Verband mehrere Proben von Kinderimpfstoffen in akkreditierten Labors hat analysieren lassen, hat er zahlreiche Beweise für das Vorhandensein von toxischen Rückständen, biologischer Verunreinigung und Nanopartikeln in verschiedenen Chargen vorgelegt. (siehe die Serie „Vaccinegate„). Während solche Analysen, z.B. bei Lebensmitteln so schnell wie möglich durchgeführt werden, sind unabhängige Kontrollen bei Impfstoffen seit Jahren nicht mehr möglich. Corvelva wurde systematisch durchgesetzt mit ähnlichen Begründungen wie bei uns, nämlich dass der Verband keine Legitimation zum Handeln hat.
Ob man nun für oder gegen Impfstoffe ist, spielt keine Rolle, es geht um das Leben von Kindern und Bürgern. Man kann sich nur fragen, wie lange sich die Richter noch hinter solchen Taschenspielertricks verstecken und unüberlegte, lebensgefährliche Experimente an der europäischen Bevölkerung zulassen werden.
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