Freigabe von geheimen SMS-Verkehr zwischen EU-Leyen und Pfizers Bourla auch bei US-Gericht verlangt
Quelle: TKP.at, Dr. Peter F. Mayer, 18 April 2024
Die EU-Kommissionspräsidentin hatte bekanntlich offenbar Anfang 2021 rund 1,8 Milliarden mRNA-Impfdosen um geschätzte 36 Milliarden Euro gekauft. Die SMS-Kommunikation mit angeblich rund 100 Nachrichten herauszurücken haben sich alle Beteiligten bisher geweigert. Es gibt sogar einen Beschluss des EU-Parlaments, dass es in Ordnung ist, wenn eine Bestellung im Wert von 36 Milliarden geheim abgewickelt wird. Selbst wenn Leyen und die EU-Bürokratie die SMS tatsächlich verschwinden haben lassen, sind sie noch immer in den USA von Albert Bourla erklagbar. Er und Pfizer haben eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für 5 Jahre.
In der EU sind mittlerweile einige Klagen anhängig und bereits auch eine strafrechtliche Verfolgungshandlung gegen Leyen persönlich. Zuerst hatte es geheißen, dass die SMS nicht auffindbar seien, dann verlangte die Ombudsfrau die Herausgabe, des Parlament meinte aber das seien geheim zu halten. Die EU-Abgeordnet Michéle Rivasi kämpfte im EU-Parlament an vorderste Front für die Herausgabe der Leyen-Pfizer-SMS und für das Ende der Geheimhaltung des Deals, verstarb aber überraschend knapp vor einer angekündigten Pressekonferenz dazu.
Der New York Times, die sich nie zu Impfschäden und Nebenwirkungen äußerte, kam der Deal auch sehr eigenartig vor und klagte vor einem EU-Gericht auf Herausgabe der SMS. Wenig üeraschend bisher ohne zählbaren Erfolg.
Die EU-Kommission behauptet bekanntlich, dass „Ursula von der Leyen nicht mehr im Besitz der Textnachrichten ist“. Politico hat einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt, auf den die Kommission geantwortet hat:
Es wurden keine Textnachrichten im Dokumentenregistrierungssystem der Kommission registriert. In Anbetracht der Tatsache, dass die Nachrichten „registriert worden wären, wenn sie wichtige Informationen enthielten, die nicht kurzlebig sind“, bedeutet das, dass die Textnachrichten, falls sie jemals existierten, nicht sehr wichtig gewesen sein müssen. Und wenn sie nicht wichtig sind, dann hätten sie gar nicht erst registriert werden müssen.
Dies bedeutet, dass die etwa 100 SMS, die zwischen Bourla und Leyen ausgetauscht wurden, keine wichtigen Informationen enthielten. Das wirft die Frage auf: Was haben sich der Mann und die Frau in ihrem Textaustausch mitgeteilt? Haben sie das Geschäftliche mit dem Angenehmen vermischt?
Bourla hat öffentlich erklärt, dass es ihm von den vielen Amtsträgern, mit denen er über den Kauf seiner gefährlichen Produkte gesprochen hat, besonders leicht gefallen ist, mit Ursula von der Leyen zu sprechen, die auch Ärztin (Gynäkologin) ist. Wie in der New York Times berichtet wurde:
Herr Bourla sagte, er und Frau von der Leyen hätten „ein tiefes Vertrauen entwickelt, weil wir tiefgehende Diskussionen geführt haben.“ Er sagte: „Sie kannte Details über die Varianten, sie kannte Details über alles. Das hat die Diskussion sehr viel engagierter gemacht.“
Das berichtet unter anderem John Leake in seinem gemeinsamen Blog mit dem Kardiologen Dr. Peter McCullough. Er schreibt weiter:
Mir scheint, dass diese ganze zwielichtige und schäbige Angelegenheit beispielhaft dafür ist, dass die EU-Kommission zu einem Futtertrog für Sonderinteressen geworden ist, während sie die Bürger Europas mit Verachtung betrachtet.
Um diese Affäre näher zu beleuchten, habe ich kürzlich ein Interview mit der französischen Anwältin Diane Protat geführt. Sie vertritt den belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan, der in Belgien Strafanzeige gegen von der Leyen erstattet hat, die den Vorwurf der Korruption und der Vernichtung von Dokumenten enthält.
Frau Protat vertritt auch die französische Organisation BonSens, die sich für Wahrheit und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit der kriminellen Pandemiebekämpfung in Frankreich einsetzt.
Gemeinsam mit dem US-Anwalt William Snyder führt sie vor einem US-Bundesgericht eine Klage gemäß Abschnitt 1782 des Titels 28 des United States Code durch, um die Textnachrichten zu erhalten.
Abschnitt 1782 ermächtigt US-Bundesbezirksgerichte (d. h. ein Bundesgericht), eine Person oder Einrichtung, die im Zuständigkeitsbereich des Gerichts „ansässig“ ist, anzuweisen, „ihre Aussage oder Erklärung abzugeben oder ein Dokument oder eine andere Sache zur Verwendung in einem Verfahren vor einem ausländischen oder internationalen Gericht vorzulegen„. Da der CEO von Pfizer, Albert Bourla, seinen Wohnsitz in New York hat, gilt dieses Gesetz definitiv für seine Kommunikation mit dem Präsidenten der EU-Kommission.
Im Gespräch mit John Leake das hier zu sehen und zu hören ist, weist aber die französische Anwältin Diane Protat darauf hin, dass das US-Gericht erst handeln wird, nachdem ein EU-Gericht den Bedarf anmeldet. In den USA muss derartige Kommunikation für 5 Jahre aufgehoben werden.
Korrektur vorschlagen