Prof. Haditsch analysiert: Ist WHO überhaupt kompetent für das Pandemiemanagement?
Quelle: Report24.news, Florian Machl, 21 April 2024
Prof. DDr. Martin Haditsch meldet sich mit einer Zusammenfassung zu Wort, welche die Problematik um die geplanten Verträge mit der WHO gut zusammenfasst. Als neue Aspekte führt er an, dass die WHO aufgrund der auch privat organisierten Finanzierung nicht unparteiisch ist. Für den nicht demokratisch gewählten Generaldirektor, dem die Verträge uneingeschränkte Macht verleihen, gibt es keine Vorschriften für die Qualifikation. Der amtierende Generaldirektor war früher in einer Gruppe tätig, die als gewalttätige Terrororganisation eingestuft wurde.
Sehen Sie hier auf YouTube den 15-minütigen Vortrag des weithin bekannten Professors, Arzt und Biologen DDr. Martin Haditsch. Nach der Ausbildung zum Allgemeinmediziner wurde er 1995 Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie und 1998 Facharzt für Tropenmedizin. Er ist geprüfter Notarzt und Inhaber des „CTM(TM)“ („Certificate in Travel Medicine“ der Internationalen Gesellschaft für Reisemedizin).
Ein herzliches Willkommen meinerseits. Mein Name ist Martin Haditsch. Ich melde mich aus den österreichischen Alpen, habe mich hier für ein paar Tage zurückgezogen, aber eingewilligt, hier meinen Beitrag zum Münchner WHO-Symposium am 6.4.2024, das online stattfinden wird, aufzuzeichnen.
Die mir gestellte Thematik lautet: Hat die WHO die Kompetenz zum Pandemiemanagement? Dazu muss man natürlich als Allererstes einmal sagen:
Wer und was ist die WHO?
Die WHO sollte die Einhaltung bzw. Förderung der globalen Gesundheit zum Ziel haben. Gesundheit ist grundsätzlich als höchstes Gut äußerst positiv besetzt. Insofern ist es der WHO in den letzten Jahrzehnten gelungen, ein diesbezüglich herausragendes und praktisch unangreifbares Image aufzubauen.
Dies wurde auch damit gestützt, dass die WHO scheinbar uneigennützig bei Gesundheitskrisen interveniert hat, das heißt, sowohl Personal als auch Logistik, Material und Medizinprodukte zur Verfügung gestellt hat.
Welche Befugnisse hat die WHO?
De jure, also rein rechtlich gesehen? Die WHO war in der Vergangenheit praktisch ausschließlich beratend tätig.
De facto, also faktisch, hatte die WHO über Sondervereinbarungen mit ihren Mitgliedstaaten bereits in der Vergangenheit Weisungsbefugnis, z. B. im Bereich der internationalen Gesundheitsregeln (International Health Regulations), wenn es beispielsweise zur Verpflichtung der Gelbfieberimpfung bei Reisen in bestimmte Gebiete gegangen ist.
Diese Vorgaben waren für die Mitgliedsländer bindend; darum heißt es auch Bestimmungen, also regulations. Unabhängig davon gab es manchmal, aber auch, wenn man so sagen möchte, eigenmächtig Vorschriften von Ländern, die über die Vorgaben der WHO hinausgegangen sind.
Wie sieht die Struktur der WHO aus? Bei der WHO handelt es sich um eine nicht demokratisch legitimierte, streng hierarchisch organisierte, international zusammengesetzte Unterorganisation der Vereinten Nationen, also der United Nations. Mit anderen Worten: Weder die Vertreter der UNO noch jene der WHO sind durch eine demokratische Wahl bestimmt worden.
Dazu kommt, dass für die Entscheidungsgremien oder Personen keine Kontrollinstanz vorgesehen ist und auch keinerlei Haftung für deren Entscheidungen besteht. Der Spitzenrepräsentant der WHO ist der sogenannte Director-General, also der Generaldirektor.
Wie wird die WHO finanziert? Die Finanzierung der WHO besteht aus verpflichtenden Zuwendungen durch die Mitgliedstaaten einerseits sowie aus freiwilligen Zuwendungen andererseits. Bei den freiwilligen Zuwendungen muss man wissen, dass sie meist zweckgebunden sind, und sie kommen einerseits wieder von Staaten, andererseits von privaten Organisationen. Bei den Letzteren spielt Big Pharma, also die internationale pharmazeutische Industrie, direkt und indirekt eine ganz bedeutende Rolle. Genannt seien beispielsweise die Bill & Melinda Gates Foundation oder die Global Alliance for Vaccines and Immunization, die sogenannte GAVI. Naturgemäß sind finanzielle Zuwendungen, insbesondere wenn sie aus privaten Organisationen kommen, auch an die Möglichkeit einer unmittelbaren Einflussnahme gekoppelt.
Nähe zu privaten Sponsoren öffnet Korruption Tür und Tor
Insgesamt resultieren daraus ein paar grundsätzliche Probleme der WHO. Die Nähe zu privaten Sponsoren birgt natürlich ein hohes Risiko, einfach zu Erfüllungsgehilfen einer privaten Agenda degradiert zu werden, und das wiederum öffnet natürlich für Korruption im größeren Maß Tür und Tor.
Durch die Möglichkeit bindender Vorgaben statt Empfehlungen erschließt sich schon jetzt, noch viel mehr in Zukunft, sollte also der neue Pandemievertrag bzw. sollten die Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsregeln verabschiedet werden, der Zugang zu praktisch fast grenzenloser Macht. Dabei besitzt die WHO das, wie gesagt, extrem positiv besetzte Killerargument der Gesundheit als Faustpfand für die Maximierung ihrer Macht und in Kombination mit der Digitalisierung damit praktisch grenzenloser Überwachung.
Ein paar Kommentare zum Generaldirektor. Zuerst die allgemeinen – der Generaldirektor wird durch die Generalversammlung basierend auf der Empfehlung eines internen Gremiums gewählt. Mit anderen Worten, es gibt in der Vorbereitung der Wahl praktisch kein offizielles Hearing, keine nennenswerte Bewerbungsmöglichkeit von externen Personen und auch keine benannte Mindestqualifikation. Auch wird offensichtlich bei Bewerbern kein Leumundszeugnis im klassischen Sinn verlangt. Der Generaldirektor hat als Person die letzte Entscheidung und kann diese auch gegen die Stimmen oder die Empfehlung seines Beratergremiums fällen.
Aktueller Generaldirektor ist kein Arzt – und hat dubiose Vergangenheit
Der aktuelle Generaldirektor der WHO heißt Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus. Er ist kein Arzt. Er war einer der führenden Personen der Tigray People Liberation Front, das ist eine Gruppe, die immer wieder auch für gewalttätige Zwischenfälle gesorgt hat und von der äthiopischen Regierung in den Jahren 2021 bis 2023 sogar als terroristische Vereinigung eingestuft war. Gegen Dr. Tedros laufen einige Anzeigen; es gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung.
Dr. Tedros hat seine Machtposition als Generaldirektor durchaus auch ausgenutzt. Ein praktisches Beispiel dafür ist, dass er wegen der Affenpocken, und zwar gegen die mehrheitliche Empfehlung seiner Expertengruppe einen „Public Health Emergency of International Concern“, also einen internationalen Gesundheitsnotstand, ausgerufen hat.
Als Resümee: In den Arbeitsebenen der WHO gibt es herausragende, topqualifizierte und topmotivierte Fachleute. Es ist aber, glaube ich, verständlich, dass nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass die Bezahlung der WHO-Jobs wesentlich attraktiver ist, als eventuell die Berufsausübung im Heimatland, nicht zu erwarten ist, dass diese Leute öffentlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen.
Außerdem werden die Entscheidungen sowieso auf höherer Ebene getroffen, und je höher die Position, umso bedeutender werden offensichtlich auch die Sachzwänge, und dies wird auch durch die Personalpolitik der WHO gefördert.
Um ein praktisches Beispiel zu nennen: Der oberste wissenschaftliche Mitarbeiter der WHO, der sogenannte Chief Scientist der WHO, ist derzeit ein gewisser Herr Jeremy Farrar, und er war, bevor er diese Position eingenommen hat, Direktor des Wellcome Trust.
Beim Management von Covid-19 hat WHO Totalversagen unter Beweis gestellt
Beim Management der sogenannten Coronapandemie hat die WHO wiederholt ihre Position gewechselt, hat nichts zur Aufklärung der Virusherkunft beigetragen, hat wiederholt nicht evidenzbasierte und im Nachhinein völlig falsche Empfehlungen abgegeben und damit eigentlich die Kriterien eines Totalversagens erfüllt.
Und nun gibt es Pläne zu einem neuen Pandemievertrag und zu Abänderungen und damit zu einer Neufassung der International Health Regulations, also der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Das heißt, ungeachtet des bisherigen Missmanagements, der Folgeschäden und der damit bedingten Mitschuld an Krankheit und Todesfällen strebt die WHO mit dem neuen Pandemievertrag und der Neufassung der internationalen Gesundheitsregeln einen gigantischen Machtzugewinn an.
Immerhin könnte dann der WHO-Generaldirektor als Einzelperson ohne Rechtfertigungszwang und ohne Kontrollmöglichkeit, gleichzeitig aber auch ohne Haftung, praktisch willkürlich einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und basierend auf der Neufassung des Pandemievertrags und der Gesundheitsregeln die Staaten praktisch zu Kadavergehorsam, ohne Einspruchsrecht verpflichten, was eine Aufgabe staatlicher Souveränität in einem noch nie gesehenen Ausmaß gleichkommt.
Gain of Function Forschung muss weltweit verboten werden
Diesbezügliche Vorbereitungsschritte sind unter anderem in einer Liste mit dem Namen, beziehungsweise unter Einbeziehung der sogenannten Disease X in Gange. Damit wird einerseits Forschung an Krankheitserregern und andererseits auch die Möglichkeit von Bekämpfungsmaßnahmen ausgelotet. Da es sich hier um experimentelle Substanzen handelt, muss eigentlich folglich konsequenterweise auch die sogenannte „Gain of Function“-Forschung, das ist also die Forschung, mittels welcher an und für sich harmlose oder nur wenig krankmachende Krankheitserreger scharf geschaltet werden, international geächtet, kriminalisiert und unter höchste Strafe gestellt werden.
Nur als Nebenbemerkung: Die Entwickler der erwiesenermaßen ja menschengemachten Viren mit dem Namen SARS-CoV-2 haben immerhin Millionen Menschenleben direkt oder zumindest indirekt am Gewissen.
Hochproblematisch: Zensurbestrebungen
Verschärft wird die Situation noch durch den Anspruch der WHO, im Gleichklang mit der UNO und beispielsweise der Europäischen Union, Des-, Mis- und Malinformation zensieren zu können, wobei sich diese Einrichtungen bei der Definition der korrekten Information, also der sogenannten Wahrheit, selbst ermächtigen wollen. Das heißt, sie bestimmen, was der Wahrheit entspricht. Den diesbezüglich ersten Schritt hat die EU ja durch den Digital Services Act im August 2023 bereits gesetzt. Damit würde jede Form der Kritik, sei sie noch so berechtigt, je nach politischer Willkür verunmöglicht bzw. unter Strafe gestellt.
Aus dem bisher Gesagten und deswegen war das auch eine relativ lange Einleitung, folgt nun meine Einschätzung:
Sachlich betrachtet – ich betone sachlich betrachtet, das hat nichts mit Emotion zu tun – ist die Kombination von mangelnder Qualifikation, uneingeschränkter Macht, das heißt absoluter Durchsetzungs- und oberster weltweiter Befehlsgewalt, willkürlicher Entscheidungsfindung, finanzieller Abhängigkeit von privaten Organisationen und einem Kontroll- wie auch Haftungsvakuum nicht nur äußerst bedenklich, sondern als für alle Menschen äußerst gefährlich einzustufen.
Aus diesem Grund gilt es, beide voneinander unabhängigen Neuerungen, das heißt sowohl die Neufassung des Pandemievertrages als auch jene der internationalen Gesundheitsregeln oder Gesundheitsvorschriften, mit allen demokratisch verfügbaren, friedlichen Mitteln zu verhindern.
Gesundheitsfaschistische Machtergreifung der WHO droht
Anderenfalls droht eine vermutlich irreversible gesundheitsfaschistische Machtergreifung der WHO, die in Kombination mit weiteren geplanten international wirksamen Programmen wie der digitalen Identität, dem digitalen Zentralbankgeld (CBDC), Spezialformen der Agrarreform wie Vertical Farming, dem Ökofaschismus bis hin zum Social Credit System nach chinesischem Vorbild Auswirkungen auf jeden Einzelnen haben wird. Ich sage, haben wird und nicht haben kann.
Zur gestellten Frage, hat die WHO die Kompetenz zum Pandemiemanagement, ergibt sich aus den geschilderten Punkten, wie ich meine, ausreichend sachlich begründet, nicht nur eindeutig die Antwort: „Nein, sie hat nicht die Kompetenz!“ Vielmehr muss der diesbezügliche Anspruch der WHO als echte Bedrohung gesehen und mit allen demokratisch verfügbaren Mitteln verhindert werden. Es betrifft uns alle.
Aus diesem Grund ist auch unser aller Engagement in dieser Frage erforderlich. Ich wünsche uns und den kommenden Generationen hierfür alles erdenklich Gute. Bleiben Sie behütet.
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