„Gesetz Pfizer“ im französischen Parlament verabschiedet
Quelle: TKP.at Thomas Oysmüller, 15 April 2024
Ob Kritik an der mRNA-Behandlung, oder an Masken gegen Grippeviren: All das kann in Frankreich künftig juristisch verfolgt werden. Wer vor der Konzernmedizin abrät, dem droht künftig Ungemach.
Das neue französische „Sektengesetz“ wird unter Kritikern als „Gesetz Pfizer“ bezeichnet. Denn damit kann jegliche medizinische Kritik, die vom „aktuellen Stand der Wissenschaft“ abweicht, künftig strafrechtlich verfolgt werden. Theoretisch hätte damit Kritik an Impfungen, oder aber auch an der Maskenpflicht während des Covid-Ausnahmezustands juristisch verfolgt werden können. TKP hat über das Gesetz als eines der ersten Medien weltweit berichtet und für Aufmerksamkeit am gesamten Globus gesorgt. Vergangene Woche wurde der Plan dann vom Parlament durchgewunken.
Gegen Verschwörungstheoretiker
Am 9. April wurde der letzte Akt für den umstrittenen Gesetzesentwurf abgeschlossen. Im Parlament war die Sache bei weitem nicht so eindeutig, kam aber aber letztlich mit 146:104 durch. Der Strafbestand kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 30.000 Euro geahndet werden. Wer andere dazu bringt, medizinische Behandlungen abzulehnen, „obwohl sie nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet“ sind, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis (und 45.000 Euro Geldstrafe) bestraft werden.
Ein zentraler Abschnitt des Gesetzes, der der Grund ist, warum es auch „Gesetz Pfizer“ genannt wird, ist die mögliche Kriminalisierung von Personen, die von „therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlungen“ abraten. Damit könnten mRNA- und Impfkritiker theoretisch verfolgt werden. Nicht umsonst war während der Debatte im Februar mehrmals auf Professor Didier Raoult, der wohl bekannteste mRNA-Kritiker Frankreichs, hingewiesen geworden.
So berichtet ein französisches Medium über das neue Gesetz:
Am Dienstag, den 9. April, verabschiedete die Nationalversammlung endgültig den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von gefährlichen sektiererischen Entwicklungen, durch den ein Vergehen der Provokation zur Aufgabe oder Unterlassung der medizinischen Versorgung geschaffen wurde, das mit einem Jahr Gefängnis und 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann, oder sogar mit drei Jahren Gefängnis und 45.000 Euro Bußgeld, wenn die Provokation in die Tat umgesetzt wurde.
Mit dieser neuen Straftat soll den „Gurus 2.0“ und ihren angeblichen natürlichen Wundermitteln gegen Krebs begegnet werden, die im Internet ihr Unwesen treiben. Es geht um die „Aufforderung durch wiederholte Druckausübung oder Manöver“, „eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung aufzugeben oder zu unterlassen“, wenn der Verzicht auf medizinische Versorgung „als gesundheitsfördernd dargestellt wird“, obwohl er „besonders schwerwiegende Folgen“ haben kann.
Obwohl sich die Abgeordneten und Senatoren nicht über diese heikle Maßnahme einigen konnten, hatte die Nationalversammlung das letzte Wort und verabschiedete den Text mit 146 zu 104 Stimmen.
Staatssekretärin Sabrina Agresti-Roubache stellte im Plenarsaal klar, dass es „nicht in der Absicht der Regierung liegt, medizinische Kritik zu verbieten“ oder „Kranke daran zu hindern, in vollem Bewusstsein […] zu entscheiden, eine Behandlung zu nehmen oder zu unterlassen“, sondern vielmehr, die „Verschwörungswelt“ im Internet zu bekämpfen, die ihrer Meinung nach „jedes Jahr Tausende von Opfern fordert“.
Dies war eine Reaktion auf die Bedenken der Abgeordneten von Insoumis, Kommunisten, Les Républicains und Rassemblent National, die sich vor einer Bedrohung der „öffentlichen Freiheiten“ oder von Whistleblowern, die die Pharmaindustrie kritisieren, warnten.
Die Staatssekretärin erwähnt also explizit die „Verschwörungstheoretiker“, gegen die mit dem neuen Gesetz vorgegangen werden könnte.
Die Journalisten Sonia Elijah argumentiert, dass das Gesetz auch als „Erweiterung des Digital Services Act (DSA)“ verstanden werden könnte, weil es darauf abzielt, das zu bekämpfen, “was die Behörden als Desinformation im Internet einstufen.“
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