Hat die WHO den „Pandemievertrag“ durch die Hintertür gemogelt?
Das „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ argumentiert, dass die in Genf am 1. Juni 2024 spätnächtens erfolgte Annahme der revidierten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ weit schwerer wiegt, als dies auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Quelle: TKP.at, Assoc. Prof. DR. Stephan Sander-Faes, 03. Juni 2024
Dank der unermüdlichen Bemühungen von James Roguski – dessen „Substack“ in jedem Fall empfehlenswert ist – konnten alle die Entwicklung der von der WHO geführten Verhandlungen über einen so genannten „Pandemie-Vertrag“ und dessen bösen Zwilling, die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (in Folge IGV), gleichsam in Echtzeit verfolgen.
Wie aus praktisch allen Mainstream-Berichten hervorgeht, wurde am vergangenen Samstag eine stark abgeschwächte Minimalversion der IGV angenommen – obwohl sie technisch gesehen illegal, null und nichtig sind, da die überarbeiteten IGV erst kurz vor der Abstimmung veröffentlicht wurden und nicht wie vorgeschrieben mehr als vier Monate vorher (siehe Artikel 55 Abs. 2 der IGV von 2005; hier und in Folge – so nicht anders ausgewiesen – finden Sie meine Übersetzungen nichtdeutscher Passagen):
Der Text jeder vorgeschlagenen Änderung wird allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung, auf der sie zur Beratung vorgeschlagen wird, mitgeteilt.
Da spätestens seit der von der WHO erklärten, sog. „Corona-Pandemie™“ klar feststeht, dass Gesetze und Verfassungen nicht so verlässlich sind, müssen wir über die Inhalte der überarbeiteten IGV sprechen.
Ich setze voraus, dass Sie die Ereignisse vom letzten Samstag in Genf kennen oder zumindest damit vertraut sind. Die offizielle Stellungnahme der WHO finden Sie hier.
Nun aber wenden wir der Einschätzung des „Aktionsbündnis Freie Schweiz„, das die Ereignisse vom letzten Samstag in Genf durchaus „anders“ deutet.
Änderungen der angenommenen IGV sind gravierend
„ABF Schweiz“ war mit dabei als als am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften angenommen wurden. Von deren Seite wurde nun die definitive Fassung der IGV einer kritischen Analyse unterzogen, die u.a. folgende Schwerpunkte ausweist (Hervorhebungen im Original):
Die WHO-Medienmitteilung weist darauf hin, dass der „pandemische Notfall“ nun neu definiert sei. Nach dieser Definition ist eine Pandemie „eine übertragbare Krankheit, die sich geografisch weit in mehreren Staaten ausbreitet oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie sich in mehreren Staaten ausbreitet. Eine Pandemie, welche die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in diesen Staaten übersteigt oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie diese übersteigt; die erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht, einschliesslich der Störung des internationalen Verkehrs und Handels. Eine Pandemie, die ein rasches, gerechtes und verstärktes koordiniertes internationales Handeln mit Ansätzen für die gesamte Regierung und die gesamte Gesellschaft erfordert“. (ABF-Übersetzung, Hervorhebungen durch den Verfasser).
Wenn also bereits ein „hohes Risiko“ besteht, haben wir einen Gesundheitsnotfall, der alle weiteren Massnahmen, die in den IGV vorgesehen sind, auslösen kann. Also praktisch immer und jederzeit. Die Frage sei nun erlaubt, wer bestimmt, wann ein „hohes Risiko“ vorliegt?
Neue Behörden auf staatlicher Ebene
Die Staaten werden verpflichtet, neue staatliche Behörden zur Umsetzung der IGV zu schaffen. Die IGV sprechen von «nationalen IGV-Behörden» («National IHR Authority»), welche die Umsetzung der IGV zu koordinieren haben, und von «nationalen IGV-Kontaktstellen» («National IHR Focal Point»). Diese Kontaktstellen müssen jederzeit für die «WHO IHR Contact Points» erreichbar sein. Damit werden die Staaten verpflichtet, einerseits Informationen und Daten an die WHO weiterzuleiten und andererseits permanente Krisenstäbe zu etablieren…
Sollten die Staaten in diesem Punkt darauf hinweisen, dass sie bei der Errichtung dieser innerstaatlichen Behörden in der Umsetzung souverän bleiben, wäre das eine Verschleierung der tatsächlichen Umstände. Denn die «Befehle» werden nach der Umsetzung der IGV in nationales Recht von der WHO kommen. Es sind also im Grunde nationale Zweigstellen der WHO, was aber nicht direkt sichtbar sein soll.
Neudefinition ‚relevanter Gesundheitsprodukte‘
Deshalb empfehle ich allen, die mit dem Konzept der „Transposition“ nicht vertraut sind, sich darüber zu informieren, indem sie meinen Artikel über die Funktionsweise der EU lesen – genau so.
Außerdem steckt der Teufel nicht nur in diesen juristischen Details, sondern buchstäblich überall, z.B. im Abschnitt über „relevante Gesundheitsprodukte“, die nach den Definitionen der überarbeiteten IGV,
Gesundheitsprodukte, die benötigt werden, um auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationalem Interesse, einschließlich Pandemien, zu reagieren, darunter Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, Medizinprodukte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte, Hilfsprodukte, Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien umfassen.
Im Grunde alles plus das Spülbecken, wenn die WHO einmal einen „Pandemie-Notfall“ ausruft.
Hier ist der Kommentar von ABF Schweiz:
Was hier vielleicht plausibel und harmlos klingt, ist eine ganz wesentliche und kritische Erweiterung der Definition der relevanten Gesundheitsprodukte. Denn es bedeutet im Klartext, dass man uns zwingen will, in jedem von der WHO selbst deklarierten Gesundheitsnotstand zell- und genbasierte Therapien an uns selbst zuzulassen. Und hier sei angemerkt, dass die COVID-Impfung, basierend auf der mRNA-Technologie, eben genau eine solche Therapie war und auch heute noch immer ist.
Damit nicht genug, denn die gesamte Bandbreite betrügerisch-evidenzbefreiter Maßnahmen aus der WHO-erklärten sog. „Corona-Pandemie™“ steht weiterhin zur Disposition. Dies kommt besonders in dem Abschnitt zu Reiseeinschänkungen zum Ausdruck, wie „ABF Schweiz“ betont (meine Hervorhebungen):
Dass ein Mitgliedsstaat Einreisende, die er für «gefährlich» im Sinne ihres Gesundheitszustandes hält, jetzt auch in Isolation und Quarantäne zwingen kann und dass (private) Transportmittelunternehmen zum Handlanger des Staates gemacht werden, indem sie die Einreisenden bereits an Bord überprüfen müssen, stand bereits in Artikel 27 und einigen anderen Artikeln der Vorversion. Diese Möglichkeit wurde nun aber erneut verschärft und es wurde genau festgelegt, wie die erforderlichen Gesundheitsdokumente, deutlicher gesagt, die uns aus der Corona-Krise bekannten Zertifikate und QR-Codes, auszusehen haben. Es ist anzunehmen, dass es der Wunsch der WHO war, diese nur in digitaler Form anzuerkennen. Doch dagegen gab es offenbar Einspruch aus den Ländern des globalen Südens. Wichtig ist an dieser Stelle, die eigentliche Agenda dieser Artikel zu durchschauen. Es geht offenkundig darum, das internationale Reisen jederzeit beschränken zu können (siehe Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030) bzw. auf die Reisenden zu beschränken, die sich vorab den erforderlichen «Massnahmen» unterziehen (Impfung, Tests etc.). Man könnte es im weitesten Sinne als indirekten Impfzwang betrachten…
Wurde der „Pandemie-Vertrag“ in die IGV z.T. integriert?
Besonderes Augenmerk ist zudem auf den Artikel 13 «Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschliesslich des gleichberechtigten Zugangs zu einschlägigen Gesundheitsprodukten» zu richten, der stark erweitert wurde und auf den ersten Blick so anmutet (eine Detailanalyse muss noch erfolgen), als seien hier Teile des WHO-Pandemieabkommens eingebaut worden. Wohl deshalb, weil es beim Vertragstext des Pandemieabkommens bislang zu keiner Einigung kam. Für uns, die auf unsere Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit bestehen, ist das WHO-Pandemieabkommen zumindest in seiner letzten veröffentlichen Fassung zweitrangig und weniger bedrohlich als die IGV. Denn es handelt sich bei diesem Vertrag eher um eine Art Handelsabkommen für diejenigen Akteure, welche die bereits genannten «relevanten Gesundheitsprodukte» auf den Markt bringen werden. Das zeigt, wie zwingend es ist, auch die weitere Entwicklung dieses Abkommens genau zu beobachten.
Vrläufige Schlussfolgerungen der AFB Schweiz
Das von ABF Schweiz in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Schluss, dass die angepassten IGV dem Parlament vorgelegt werden müssen, da ansonsten das souveräne Recht der Schweiz tangiert wird. Im Gutachten resp. in der Zusammenfassung des Gutachtens werden die Gründe dafür aufgeführt. Damit genügend Zeit für den parlamentarischen Überprüfungsprozess zur Verfügung steht, muss der Bundesrat nun unverzüglich das Opting-out erklären [in Art. 13 der revidierten IGV gibt es eine Klausel, die ein Kulanzperiode von bis zu zwei Jahren zu Prüfungs- und Umsetzungszwecken vorsieht, Anm.]. Das Parlament, das die Oberaufsicht über den Bundesrat hat, hat Letzteren aufzufordern, diese Erklärung fristgerecht abzugeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geänderten IGV demokratisch legitimiert werden. Dies entspricht einer unserer Forderungen an die Politik.
Dem ist nichts hinzuzufügen, denn es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Erste Einschätzung und Ausdeutung
Die Optik und die Inhalte sind sehr schlecht, mit oder ohne Berücksichtigung der „vorläufigen“ Deutung von „ABF Schweiz“. Die Zeit wird zeigen, ob deren Interpretation näher an der Realität ist als die von den alten Medien und Politikern geäußerte. (Ich tippe auf „ABF Schweiz“.)
Wenn es einen Silberstreif am Horizont gibt, dann wird die neue Bürokratie, die angeblich geschaffen werden soll, zu endlosen Revierkämpfen, heißen Debatten über ihre (ständige) Finanzierung und natürlich zu der Frage von Pfründen im Inland bei der Ernennung von Personal für diese vermutlich gut bezahlten, meist steuerbefreiten de facto „internationalen“ Positionen führen. Dies wird die sicherlich unbeabsichtigte Folge haben, dass, wer auch immer an den nationalen IGV-Schwerpunkten (oder wie auch immer sie heißen werden) „arbeiten“ wird, in Bezug auf Finanzierung, Kapazität und Qualität der ernannten Personen so kompromittiert sein wird, dass größere Pannen so gut wie sicher sind.
Selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist, wird es vielen Menschen ernsthaft schaden, zumal – mit der Bejahung der „Gleichheit“ (sprich: Sozialismus) und seines bösen Zwillings, der ideologischen Konformität – das, was andere als „medizinischen Lysenkoismus“ bezeichnen, noch viel mehr Menschen schaden und/oder umbringen wird. Wann immer der „öffentliche“ (oder private) Sektor der Konformität Vorrang vor der Kompetenz einräumt, kommt es zu Schlampereien, oft mit tödlichen Folgen, wie es im Gesundheitswesen der Fall ist. Die WHO-erklärte sog. „Corona-Pandemie™“ legt hiervor jeden Tag eindrücklich Zeugnis ab.
Hinzu kommt, dass alleine die Frage, ob man den offenkundig inkompetenten und evidenzbefreit agierten Persönlichkeiten von WHO, (E)CDC, der EMA und wie die Buchstabensalat-Agenturen sonst noch heißen überhaupt auf nur ein Quäntchen „mehr“ an Sachkompetenz und/oder Befugnisse gewähren sollte, jegliche Diskussionen über ein „Pandemie-Abkommen“ oder die revidierten IGV erübrigt. Besonders erstaunlich ist, dass Inkompetenz, persönliches Fehlverhalten oder gar die Absenz jeglicher Konsequenzen offenkundig in unserer Gesellschaft keine Rolle zu spielen scheinen. Von Politschaustellern, „Experten™“ und „Journalisten“ in den „Leit- und Qualitätsmedien“ ganz zu schweigen.
Ohne Zweifel ist das, was am Samstag in Genf passiert ist, eine Abscheulichkeit, und ich fürchte, dass die Interpretation von „ABF Schweiz“ umso wichtiger wird, je mehr Zeit vergehen wird. Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der Beachtung verdient:
Die meisten von Menschen geschaffenen, gigantischen, multidimensionalen Institutionen scheitern, manche schneller als andere, aber wenn sie es tun, ist es ein kein schöner Anblick.
In der Weltwirtschaftskrise schuf US-Präsident F.D. Roosevelt viele neue Institutionen aus dem Nichts, angeblich weil er wusste, dass alle neuen Einrichtungen nach ein paar Jahren verkümmern würden. (Über John Flynns meisterhaften, wenn auch zensierten FDR-Abrechnund der in den späten 1940er Jahren veröffentlicht wurde).
Eine Randbemerkung zum Aufbau von Institutionen
Ich habe mich in den letzten rund zehn Jahren eingehend mit dem Aufbau und den Binnenveränderungen von Verwaltungsbehörden befasst; es folgen einige ausdeutende Überlegungen auf dieser Basis.
Wenn eine neue Institution zusammengeschustert wird, führt dies unweigerlich zu Personalstreitigkeiten, Revierkämpfen, Auseinandersetzungen über die Finanzierung und natürlich den immerwährenden Komplizen der Bürokratie, die Änderung der Zuständigkeiten. Dies geschieht in der Regel „von oben“ in Form von Anordnungen, was auch bedeutet, dass es a) reversibel ist und b) keinen schriftlichen und/oder logischen Überlegungen unterliegen muss. Unterwürfigkeit und die Verlängerung des Bestehenden, zusätzlich zur Beibehaltung der „Verantwortlichkeiten“, die einst in Abteilung A lagen, werden schnell zur Daseinsberechtigung der Abteilungen B bis Z. Es gibt nichts in der Geschichte, was sich nicht auf diese Weise abgespielt hätte.
Allgemein gesprochen, lassen sich die menschlichen Institutionen unter den Bedingungen der (Post-) Moderne in zwei Kategorien einteilen: Staatliche und private Konglomerate, „Big Gov’t“ und „Big Biz“, wenn Sie so wollen. Beide wenden, technisch gesehen, Integrationsmechanismen an, die sich nicht in ihrer Art, sondern in ihrem Ausmaß unterscheiden: Während „Big Gov’t“ eine horizontale Integration anstrebt, strebt Big Biz eine vertikale Integration an. Anders ausgedrückt: Ersteres zielt darauf ab, verschiedene Schichten der Gesellschaft, der menschlichen Interaktion usw. zu kontrollieren, während Letzteres versucht, alle Aspekte der Versorgungskette zu beherrschen.
ie WHO sitzt irgendwo „dazwischen“ – eine „öffentlich-private Partnerschaft“, wenn es so etwas je gegeben hat – und die sich daraus ergebenden Eigenheiten werden die meisten Bemühungen innerhalb weniger Jahre zum Scheitern bringen, und sei es nur aufgrund von Redundanzen, Finanzierungs- und Revierkämpfen und den Egos derjenigen, die die Befehle geben, und derjenigen, die sie angeblich befolgen werden.
Schließlich ist da noch der Begriff der „Transposition“. Er bedeutet zwar technisch gesehen die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an das, was von außen kommt (hier: die IGV), doch geschieht dies in der Regel durch das Hinzufügen umfangreicher Formulierungen zu Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen usw. Dies wird die Umsetzung der revidierten IGV massiv erschweren, vor allem, wenn einige Länder diese Revisionen nicht umsetzen wollen. Darüber hinaus wird die Polarisierung angesichts der daraus resultierenden gerichtlichen Anfechtungen zunehmen, insbesondere wenn es zu einer Wiederholung der von der WHO ausgerufenen so genannten „Corona-Pandemie™“ kommen sollte.
Epilog
Die neuen IGV sind schlecht, daran besteht kein Zweifel.
Solange es keine Aufarbeitung der „Corona-Pandemie™“ und v.a. ihrer „Maßnahmen“ – mit Folgen für die Verantwortlichen – gibt, sollte nichts Weiteres in diese Richtung unternommen werden.
Wir sollten also Sondergerichte für diejenigen einrichten, die die von der WHO erklärte sog. „Covid-Pandemie™“ und deren Exzesse zu verantworten haben, und dies fängt mit dem WHO-Direktor an und zieht sich nahtlos bis zu den willfährigen Exekutoren auf lokaler Ebene durch.
Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass eines dieser Dinge in absehbarer Zeit geschehen wird. Dennoch dürfen wir nie den wesentlichen Aspekt des menschlichen Handelns vergessen:
Kein Tyrann wurde jemals durch ständiges Mitmachen bzw. Nachgeben gestoppt.
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