Europäische Justiz – Welche Rechtsmittel stehen den Bürgern zur Verfügung?
10. Dezember 2021. Seit der Gesundheitskrise haben mehrere Verbände festgestellt, dass ihre Rechtsmittel gegen EU-Entscheidungen systematisch als „unzulässig“ eingestuft werden. Sie sprechen von einer juristischen Krise.
Children’s Health Defense Europe und vier weitere europäische Verbände (Coordination Nationale Santé Médecine Environnement, European Forum For Vaccine Vigilance, La Ligue Nationale pour la Liberté des Vaccinations, Terra Sos-Tenible) haben Berufung eingelegt, um gegen eine Rechtsprechung vorzugehen, mit der sie faktisch vom europäischen Rechtsraum ausgeschlossen sind.
Ursprünglich hatten diese Verbände die Verordnung 2020-1043 angegriffen. Diese Verordnung, die im Juli 2020 ohne eine Debatte im Europäischen Parlament und ohne wissenschaftliche Konsultation verabschiedet wurde, genehmigt klinische Versuche mit GVO-haltigen Arzneimitteln, insbesondere für Impfstoffe gegen Covid-19. Diese Verordnung hebt damit eine wichtige europäische Richtlinie auf, die seit 20 Jahren die absichtliche Freisetzung von GVOs regelt. Die Industrie hat nun völlige Freiheit, was GVO-haltige Arzneimittel gegen Covid-19 betrifft: Folgenabschätzungen, Risikobewertungen, wissenschaftliche und öffentliche Konsultationen usw. sind nicht mehr erforderlich.
Die Klage der Verbände gegen diese Verordnung wurde vom Gericht der Europäischen Union als „unzulässig“ eingestuft. Der europäische Richter argumentierte damit, dass die Auslegung von Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der den Bürgern normalerweise Rechtsbehelfe zugesteht, sehr restriktiv sei. In ihrer am 2. Dezember 2021 eingereichten Beschwerde fechten die Verbände diese Unzulässigkeit an. Dieses Urteil wird darüber entscheiden, ob Verbände künftig keinen Zugang zum Europäischen Gerichtshof haben werden. Warum sollte ihnen dieser Zugang verwehrt werden, wenn die von der EU geschaffenen Institutionen und Organe so unzulänglich sind?
Die Vorenthaltung von Recht und Gerechtigkeit ist gleichzeitig eine Vorenthaltung von Demokratie.
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