Urteil des Berufungsgerichts: „Der Covid-Pass verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“ (Belgien)
Brüssel, 7. Januar 2022 – Das Berufungsgericht Lüttich hat den Covid-Pass nicht nur für ungültig erklärt, sondern sieht darin gar einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das Gericht räumt ein, dass der Covid-Pass zum Zeitpunkt des Urteils als eine verhältnismäßige und notwendige Maßnahme in der Region Wallonien angesehen werden kann. Dennoch bekräftigt das Gericht, dass „der Covid-Pass einen sehr heiklen Präzedenzfall darstellt. Einerseits geht es um die Freiheit, wie sie in den internationalen Normen oder der belgischen Verfassung verankert ist, und andererseits um eine Philosophie der nicht-sozialen Kontrolle. Außerdem besteht die Gefahr, dass die ärztliche Schweigepflicht und die Achtung der Privatsphäre verletzt werden“.
Der Gerichtshof fügte hinzu, dass es keine Einschränkungen bei der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte geben darf, insbesondere soweit sie das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Nichtdiskriminierung garantieren.
Im Rahmen eines Eilverfahrens hat das Berufungsgericht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die eine notwendige Voraussetzung für die Einschränkung von Freiheit ist, auf den ersten Blick geprüft und darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme de facto eine Einschränkung der Rechte darstellt.
Insoweit erinnert das Gericht daran, dass es den Behörden – und im vorliegenden Fall der Region Wallonien – obliegt, nachzuweisen, dass die getroffene Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen steht.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Maßnahme als erforderlich angesehen werden kann, weil die Impfung zum einen nicht verpflichtend ist, so dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, dies rechtmäßig tun können und weiterhin die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen, um Zugang zu bestimmten Orten zu erhalten. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Impfpass in diesem Fall unverhältnismäßig wäre. Andererseits präzisiert der Gerichtshof, dass die Bedingung der Verhältnismäßigkeit nur dann erfüllt wäre, wenn der Impfstoff vor schweren Formen der Krankheit schützt und die Übertragung einschränkt, obwohl die jüngsten Studien diesen letzten Punkt in Frage stellen. Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass die Maßnahme, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Urteils gerechtfertigt war, nicht ohne eine Analyse der epidemiologischen Situation verlängert und beibehalten werden kann, wenn die Analyse diese Beibehaltung nicht rechtfertigt.
Die belgische Vereinigung Notre Bon Droit, die das Urteil des Gerichtshofs zur Kenntnis genommen hat, reagierte wie folgt: „Diese Entscheidung, die als Präzedenzfall dienen wird, falls der Covid-Pass in einen Impfpass umgewandelt werden sollte, ist in mehr als einer Hinsicht wichtig“.
„Wir sind der Meinung, dass die Argumentation des Gerichtshofs die Behörden an ihre Verantwortung erinnert, indem sie ihnen vor Augen führt, dass Maßnahmen, die die Freiheit einschränken, immer auf ihre Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Entwicklung der epidemiologischen Situation geprüft werden müssen. Und indem das Gericht betont, dass solche Maßnahmen nicht ergriffen werden können, um ihre fehlenden Krankenhauskapazitäten zu kompensieren.“
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