Italien behält niedrigere Grenzwerte für die Strahlenbelastung bei

Trotz des starken Drucks der Mobilfunkindustrie, die Grenzwerte zu erhöhen, hat die italienische Regierung kürzlich beschlossen, die Grenzwerte beizubehalten. Die Entscheidung fiel nach heftigem Widerstand von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen im ganzen Land.

Die Einführung von 5G wird zu einem derartigen Anstieg der Strahlenbelastung der Bevölkerung führen, dass die Mobilfunkunternehmen Probleme bei der Einführung von 5G haben werden, wenn sie die italienischen Grenzwerte einhalten müssen. Seit mehreren Jahren wird in Italien der Vorschlag gemacht, dass Italien die von der Europäischen Kommission seit 1999 empfohlenen 100-fach höheren ICNIRP-Grenzwerte übernehmen sollte. Ein solcher Schritt würde die Italiener noch weniger vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkmasten und Basisstationen schützen. Der Vorschlag wurde jedoch vom italienischen Ministerrat am 07. August 2023 abgelehnt,

Italien, die Schweiz und auch Russland gehören zu den Ländern, in denen die von der ICNIRP entwickelten Grenzwerte, die eher die Bedürfnisse der Industrie als die Gesundheit der Menschen schützen, um das 100-fache unterschritten werden. Wie Italien war auch die Schweiz dem Druck der Mobilfunkindustrie ausgesetzt, die Grenzwerte zu erhöhen.

Im Frühjahr 2020 beschloss die Schweizer Regierung jedoch ebenfalls, ihre niedrigeren Werte beizubehalten.

Staatsminister, ehemaliger Direktor von Vodafone und Verizon

Der Vorschlag, die Grenzwerte in Italien anzuheben, liegt schon seit mehreren Jahren auf dem Tisch, stieß aber auf heftigen, öffentlichen Widerstand von Umweltorganisationen und Wissenschaftlern. Die Proteste haben sogar zu Hungerstreiks geführt. Die italienische Stop 5G Alliance hat mehrere dieser Proteste koordiniert. Die gefährlichen, 100-mal höheren ICNIRP-Grenzwerte sollten eigentlich 2021 verabschiedet werden, aber die Entscheidung wurde verschoben.

Der italienischer Minister, Vittorio Coalo, hat sich in Italien am aktivsten für die niedrigeren Grenzwerte eingesetzt und sie als Teil eines Wiederaufbauplans nach der Pandemie (Next Generation Italia oder PNRR) vorgeschlagen. Coalo ist ein ehemaliger Direktor von Vodafone und Verizon (bis 2018/2019). Daraus lässt sich schließen, dass die Telekommunikationsunternehmen einen ehemaligen Mitarbeiter hatten, der ihr Ziel der Übernahme der ICNIRP-Grenzwerte innerhalb der italienischen Regierung vorantrieb.

Der Vorschlag, den Grenzwert zu erhöhen, wird seit 2021 immer wieder vorgelegt, stößt aber erneut auf starken Widerstand.

Angepasst an die Bedürfnisse der Industrie

Seit mehr als 20 Jahren gelten in Italien und der Schweiz Grenzwerte, die 100 Mal niedriger sind (6 V/m oder etwa 95.000 microW/m2) als die in den meisten anderen europäischen Ländern geltenden ICNIRP-Grenzwerte. Die ICNIRP-Grenzwerte werden seit über 20 Jahren von der Europäischen Kommission und der WHO empfohlen. Seit der Vorsitzende der ICNIRP 1995 die Verantwortung für das EMF-Projekt der WHO übernommen hat, hat die ICNIRP großen Einfluss auf die Arbeit der WHO zu den Gesundheitsrisiken der Strahlung. Gleichzeitig finanzierte die Mobilfunkindustrie über die GSM Association, GSMA und das Mobile Manufacturers Forum (MMF) zehn Jahre lang das EMF-Projekt der WHO.

Die ICNIRP-Werte, die deutlich über den Werten liegen, die nachweislich gesundheitsschädliche Auswirkungen haben (61 V/m oder 10 000 000 microW/m2 im Durchschnitt über 6 Minuten), wurden heftig kritisiert, weil sie völlig unzureichend sind. Sie sind eindeutig auf die Bedürfnisse von Telekommunikationsunternehmen und der Rüstungsindustrie zugeschnitten und dienen nicht dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden. Ein Beispiel von vielen, das darauf hindeutet, dass die ICNIRP-Grenzwerte als Reaktion auf die Bedürfnisse der Industrie entwickelt werden, ist eine Broschüre der gemeinsamen Organisation der Telekommunikationsbetreiber, GSM Association, in der die „unabhängigen“ ICNIRP-2020-Richtlinien gelobt werden.

Ericsson: „großes Problem oder unmöglich“, 5G einzuführen

Die Vorschläge zur Senkung der Grenzwerte in Italien sind vor dem Hintergrund der Tatsache zu verstehen, dass 5G die Strahlung so stark erhöht, dass es für die Telekommunikationsbetreiber schwierig ist, 5G vollständig einzusetzen, wenn sie die niedrigeren Werte in Italien einhalten müssen. Dies bestätigt einmal mehr, dass die Werte der ICNIRP an die Bedürfnisse der Industrie angepasst sind.

Ericsson ist das Unternehmen, das das größte Interesse an der Einführung von 5G hat, da es weltweit führend bei 5G-Infrastrukturausrüstung (Antennen, Basisstationen) ist. In den letzten 10 Jahren war Ericsson dafür bekannt, dass es sich zur Förderung seiner Geschäftsinteressen in großem Umfang an Korruption beteiligt hat. Das Unternehmen hat sogar die terroristische Organisation ISIS bestochen.

Im Jahr 2018 beschrieb Christer Törnevik von Ericsson, dass es „ein großes Problem oder unmöglich“ sein wird, 5G einzuführen, wenn 100 Mal niedrigere Grenzwerte als die der ICNIRP eingehalten werden müssen, wie in Italien und der Schweiz.

Unabhängige Wissenschaftler empfehlen viel niedrigere Grenzwerte

Diese von der ICNIRP entwickelten Grenzwerte (Richtlinien) schützen nur vor unmittelbaren Erwärmungseffekten. Sie schützen nicht vor einer Vielzahl von gut dokumentierten gesundheitsschädlichen Wirkungen von Mikrowellenstrahlung bei niedrigeren, nicht erhitzenden Werten, wie Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem, das Mikrowellensyndrom und ein erhöhtes Krebsrisiko.

Unabhängige Wissenschaftler empfehlen viel niedrigere Höchstwerte zum Schutz vor bekannten Gesundheitsrisiken.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit den von der ICNIRP empfohlenen Werten in mikroW/m2 im Vergleich zu den italienischen und schweizerischen Werten sowie den von Experten empfohlenen Werten, die keine Verbindungen zur Telekommunikations- oder Militärindustrie haben:

Jahr microW/m Organisation/Land

1998 10 000 000 ICNIRP (EU, WHO, Schweden usw.)

2000 95 000 Schweiz

2001 95 000 Italien

2012 3- 6 Gruppe Bioinitiative

2016 0,1-100 EuropaEM EMF-Leitlinien

Appell von Wissenschaftlern

Ein von 52 Wissenschaftlern unterzeichneter Appell, der Anfang August an die italienische Regierung geschickt wurde, könnte zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Der Appell wurde von Dr. Fiorenzo Marinelli und Dr. Livio Giuliani initiiert. In dem Appell heißt es, dass die ICNIRP-Werte nicht vor den zahlreichen Gesundheitsrisiken schützen, die die Forschung in den letzten Jahrzehnten nachgewiesen hat:

„Die ICNIRP-Richtlinien sind daher nicht geeignet, die menschliche Gesundheit zu schützen, und sie sollten entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Veröffentlichungen aktualisiert werden. Glücklicherweise sieht die italienische Gesetzgebung (Gesetz 36/2001) mehr vorsorgliche Grenzwerte vor, da die Entscheidungsträger Ende der 90er Jahre zwei grundlegende und unverzichtbare Prinzipien berücksichtigt haben:

– das Vorsorgeprinzip, das ursprünglich im internationalen Umweltrecht in der Erklärung von Rio de Janeiro von 1992 verankert wurde

– das ALARA-Minimierungsprinzip (As Low As Reasonably Achievable – so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar), d.h. das niedrigste Niveau, das vernünftigerweise erreichbar ist, ohne die technische Entwicklung zu gefährden.

Aus den oben genannten Gründen bitten die Unterzeichner Sie:

  1. den Aufmerksamkeitswert von 6 V/m beizubehalten, der in der aktuellen italienischen Gesetzgebung (DPCM 8.07.2003) vorgesehen ist
  2. den oben genannten Wert im Durchschnitt von 6 Minuten zu messen, was einen präzisen biologischen Grund hat (es handelt sich um die Zeit, die die Zellen benötigen, um die durch das elektromagnetische Feld erzeugte Wärme abzuführen), wie es das D.P.C.M. vom 8.07.2003 vorschreibt, und wir fordern, den Artikel 14, Absatz 8 Buchstabe d) des Gesetzesdekrets 179/2012 aufzuheben, der die Messung in einem Intervall von 24 Stunden festlegt, was eine völlig willkürliche Zeit ist, deren Ziel nur darin besteht, die gemessenen Werte zu verwässern;
  3. den Qualitätszielwert auf 0,6 V/m anzuheben, wie in der Empfehlung des Europarates Nr. 1815 von 2011 gefordert;
  4. die Verabschiedung eines Gesetzes über Interessenkonflikte, um Experten, die in öffentlichen Einrichtungen wissenschaftliche Gutachten erstellen, zu verpflichten, die Finanzierungsquellen ihrer Forschung, ihren Aktienbesitz und ihre Beratungsverträge mit öffentlichen Institutionen offenzulegen

Ursprünglich veröffentlicht von Swedish Radiation Protection Foundation

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